TRVB 119 O 21 – das sind die Neuerungen

Die Technische Richtlinie vorbeugender Brandschutz zum betrieblichen Brandschutz wurde überarbeitet, das Ergebnis ist ein Werk mit einem 5-fachen Seitenumfang im Vergleich zur Letztfassung.

Aber was steht drin? Ein Expertentag in Salzburg klärte auf.

Die letzte Fassung der TRVB 119 O stammt aus dem Jahr 2006. Seitdem hat sich viel geändert, vor allem die Regelungen in der Baubranche. Daraus ergaben sich viele Fragen für den Brandschutzbeauftragten, zum Beispiel zu externen Bestellungen, zu Einsatzzeiten für den Brandschutzbeauftragten, aber auch zu den neuen Möglichkeiten der Brandschutzordnung. Die TRVB 119 O 21 wurde an den Stand der Technik angepasst und erscheint nun im neuen Design.

DI Herbert Hasenbichler von der Landesstelle Brandverhütung Steiermark erklärte am TÜV AUSTRIA Brandschutztag einem versierten Publikum die Details zur neuen Richtlinie. 90 Teilnehmer/innen waren zur Veranstaltung in Salzburg gekommen, um die News aus erster Hand zu erfahren.
 
DI Hasenbichler fasste zusammen: Die neue TRVB 119 O würde aus normativen und informativen Teilen bestehen. Die informativen Teile beschäftigen sich beispielsweise mit Kennzeichnung und Musterformularen, die normativen Teile mit der Bestellung des Brandschutzbeauftragten selbst. Außerdem sind die Bestimmungen zum Brandschutz bei besonderen Gebäude-Nutzungen geregelt, wie zum Beispiel in Krankenhäusern und Bürogebäuden. Hierzu gibt es in der neuen TRVB 119 O auch gleich eine Serviceleistung für den Brandschutzbeauftragten: die strukturierten Brandschutzordnungen.

Mehr Ordnung im Gebäudekomplex
Brandschutzbeauftragte müssen für das Gebäude, in dem sie tätig sind, eine Brandschutzordnung erstellen. Auf Grund der unterschiedlichen brandschutztechnischen Ausstattung der Betriebsanlagen/Objekte sind auch unterschiedliche, auf die jeweilige Ausstattung abgestimmte Brandschutzordnungen, erforderlich. Prinzipiell werden 3 Kategorien zur Brandschutzordnung angeboten: Die Brandschutzordnung ohne technische Einrichtungen, die Brandschutzordnung mit technischen Einrichtungen (Brandmeldeanlagen oder ähnliches) und – neu im Programm – die strukturierte Brandschutzordnung für komplexe Gebäude. Darunter versteht man beispielsweise ein Einkaufszentrum mit mehreren Shops. Die TRVB 119 O regelt zudem die Zuständigkeiten in diesen komplexen Gebäuden mit mehrfacher Nutzung. Das ist deshalb wichtig, weil es dort zentrale Brandschutzeinrichtungen gibt, aber auch Brandschutzeinrichtungen in den Geschäften. Wer wofür zuständig ist, das steht in der neuen TRVB 119 O.

Keine Sorge, Sie müssen nicht gleich alles wissen – Sie können es lernen!  Die TÜV AUSTRIA Akademie hat speziell zur Brandschutzordnung den Kurs Erstellung einer Brandschutzordnung gem. der neuen TRVB 119 O 21 ins Leben gerufen. In diesem Seminar erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Ausführungen und erhalten praxisgerechte Anleitungen zum Erstellen Ihrer betriebsbezogenen Brandschutzordnung. Übrigens: Für die Adaptierung bzw. Änderung der Brandschutzordnung ist in der TRVB 119 O 21 ein Zeitraum von 5 Jahren ab ihrem Erscheinen vorgesehen. 

Weitere Programmhighlights Am TÜV AUSTRIA Brandschutztag
Unter anderem standen Betriebsbegehungen mit der örtlichen Feuerwehr und Überprüfungen von bautechnischen Brandschutzeinrichtungen auf dem Vortrags-Programm. Die Keynote von Prof. Mag. Dr. Markus Hengstschläger beschäftigte sich mit seinem Buch ‚Die Lösungsbegabung‘ und erläuterte anschaulich, wie die ‚Nüsse‘ der heutigen Zeit mit der richtigen Kompetenz zur Problemlösung geknackt werden können.

Bildcredits:  (c) Daniel Mikkelsen / TÜV AUSTRIA Akademie

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