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Präsenzkurs
Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten hinsichtlich Tätigkeiten mit Strahlengeneratoren und radioaktiven Stoffen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß § 80 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020. Die erfolgreich absolvierte Grundausbildung ist Voraussetzung für den Besuch einer Speziellen Ausbildung. Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen Strahlenschutzbeauftragte…

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Präsenzkurs
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich Tätigkeiten mit Strahlengeneratoren (z.B. Industrieröntgenanlagen) und umschlossenen radioaktiven Quellen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 80 und Anlage 18. (Kursvoraussetzung: erfolgreich absolvierte Grundausbildung)

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Präsenzkurs Online-Kurs oder E-Learning-Programm
Fortbildungsveranstaltung 8-stündig gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 41.

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Präsenzkurs Online-Kurs oder E-Learning-Programm
Laut Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine 4-stündige Fortbildung zu besuchen, wenn sich deren Tätigkeit auf die Ordination eines/r niedergelassenen Arztes/Ärztin oder Zahnarztes/Zahnärztin beschränkt.

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Präsenzkurs
Fortbildungskurs für Ärztinnen/Ärzte, die Strahlenschutzuntersuchungen gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 96 durchführen.

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Präsenzkurs
Die Ausbildung entspricht in Inhalt und Umfang der Norm ÖNORM S 1100-2, Anforderungen an die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten für bestimmte Laseranwendungsarten.

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Präsenzkurs Online-Kurs oder E-Learning-Programm
Fortbildungsveranstaltung für Strahlenschutzbeauftragte - Technik - in der Dauer von 8 Stunden gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 82.

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Präsenzkurs Online-Kurs oder E-Learning-Programm
Fortbildungsveranstaltung für Strahlenschutzbeauftragte - Technik - in der Dauer von 4 Stunden gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 82. Dies betrifft zumindest: Tätigkeiten mit Messeinrichtungen für Dicke, Dichte oder Flächengewicht, Füllstandsanzeiger, tragbare Röntgenfluoreszenzanalysegeräte oder mit Strahlenquellen mit vergleichbarem Risiko.

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Präsenzkurs
Die Ausbildung zum/r Laserschutzbeauftragten für Lasershow entspricht in Inhalt und Umfang der Norm ÖNORM S 1100-2 "Anforderungen an die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten für bestimmte Laseranwendungsarten".

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Präsenzkurs
Ergänzende Ausbildung für Tätigkeiten mit hoch radioaktiven umschlossenen Quellen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß § 80, Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020. (Kursvoraussetzung: erfolgreich absolvierte Grundausbildung und Spezielle Ausbildung für umschlossene radioaktive Stoffe und Industrieröntgenanlagen)

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Präsenzkurs
Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten für medizinische Expositionen (Röntgeneinrichtungen / Nuklearmedizin / Strahlentherapie) gemäß § 79 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.

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Präsenzkurs
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich diagnostischer und interventionsradiologischer Verfahren mit Röntgenstrahlung gemäß § 79 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.

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Präsenzkurs
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich Tätigkeiten mit offenen radioaktiven Stoffen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 80 und Anlage 18. (Kursvoraussetzung: Erfolgreich absolvierte Grundausbildung)

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Präsenzkurs
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich diagnostischer und therapeutischer Verfahren mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß § 79 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.

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Präsenzkurs
Dieser Kurs nimmt Bezug auf die in den letzten Jahren vorgenommenen Änderungen in den Richtlinien, Normen und Verordnungen und deren Auswirkung auf die Umsetzung zum Erreichen der Schutzziele. In enger Verknüpfung damit erfolgt eine Wiederholung der wichtigsten Anwenderschutzmaßnahmen am Beispiel konkreter Umsetzungen.

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Präsenzkurs
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich therapeutischer Verfahren mit ionisierender Strahlung, ausgenommen jener von offenen radioaktiven Stoffen, gemäß § 79 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.

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Präsenzkurs
Diese Ausbildung ist Voraussetzung für die Durchführung von Strahlenschutzuntersuchungen gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 96.

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Präsenzkurs
Die Ausbildung zum/r Laserschutzbeauftragten für medizinische Anwendungen entspricht in Inhalt und Umfang der ÖNORM S 1100-2 ¿Anforderungen an die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten für bestimmte Laseranwendungsarten¿.

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