Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten Technik
Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten hinsichtlich Tätigkeiten mit Strahlengeneratoren und radioaktiven Stoffen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß § 80 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.
Die erfolgreich absolvierte Grundausbildung ist Voraussetzung für den Besuch einer Speziellen Ausbildung. Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen Strahlenschutzbeauftragte…
Fachspezifische Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten Technik: Umschlossene radioaktive Stoffe und Industrieröntgenanlagen
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich Tätigkeiten mit Strahlengeneratoren (z.B. Industrieröntgenanlagen) und umschlossenen radioaktiven Quellen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 80 und Anlage 18.
(Kursvoraussetzung: erfolgreich absolvierte Grundausbildung)
Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte Human- und Zahnmedizin - 8 Stunden
Fortbildungsveranstaltung 8-stündig gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 41.
Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte Human- und Zahnmedizin - 4 Stunden
Laut Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine 4-stündige Fortbildung zu besuchen, wenn sich deren Tätigkeit auf die Ordination eines/r niedergelassenen Arztes/Ärztin oder Zahnarztes/Zahnärztin beschränkt.
Fortbildung für Ermächtigte Ärztinnen/Ärzte
Fortbildungskurs für Ärztinnen/Ärzte, die Strahlenschutzuntersuchungen gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 96 durchführen.
Ausbildung zum/r Laserschutzbeauftragten für technisch-industrielle Anwendungen
Die Ausbildung entspricht in Inhalt und Umfang der Norm ÖNORM S 1100-2, Anforderungen an die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten für bestimmte Laseranwendungsarten.
Fortbildungsveranstaltung für Strahlenschutzbeauftragte Technik - 8 Stunden
Fortbildungsveranstaltung für Strahlenschutzbeauftragte - Technik - in der Dauer von 8 Stunden gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 82.
Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte Technik - 4 Stunden
Fortbildungsveranstaltung für Strahlenschutzbeauftragte - Technik - in der Dauer von 4 Stunden gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 82.
Dies betrifft zumindest: Tätigkeiten mit Messeinrichtungen für Dicke, Dichte oder Flächengewicht, Füllstandsanzeiger, tragbare Röntgenfluoreszenzanalysegeräte oder mit Strahlenquellen mit vergleichbarem Risiko.
Ausbildung zum/r Laserschutzbeauftragten für Lasershows
Die Ausbildung zum/r Laserschutzbeauftragten für Lasershow entspricht in Inhalt und Umfang der Norm ÖNORM S 1100-2 "Anforderungen an die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten für bestimmte Laseranwendungsarten".
Ergänzende Ausbildung für Tätigkeiten mit hoch radioaktiven umschlossenen Quellen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß § 80, Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.
Ergänzende Ausbildung für Tätigkeiten mit hoch radioaktiven umschlossenen Quellen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß § 80, Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.
(Kursvoraussetzung: erfolgreich absolvierte Grundausbildung und Spezielle Ausbildung für umschlossene radioaktive Stoffe und Industrieröntgenanlagen)
Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten Human- und Zahnmedizin
Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten für medizinische Expositionen (Röntgeneinrichtungen / Nuklearmedizin / Strahlentherapie) gemäß § 79 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.
Fachspezifische Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten Human- und Zahnmedizin: Röntgendiagnostik
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich diagnostischer und interventionsradiologischer Verfahren mit Röntgenstrahlung gemäß § 79 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.
Fachspezifische Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten Technik: Offene radioaktive Stoffe
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich Tätigkeiten mit offenen radioaktiven Stoffen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 80 und Anlage 18.
(Kursvoraussetzung: Erfolgreich absolvierte Grundausbildung)
Fachspezifische Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftraten Human- und Zahnmedizin: Nuklearmedizin
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich diagnostischer und therapeutischer Verfahren mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß § 79 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.
Auffrischungskurs für Laserschutzbeauftragte
Dieser Kurs nimmt Bezug auf die in den letzten Jahren vorgenommenen Änderungen in den Richtlinien, Normen und Verordnungen und deren Auswirkung auf die Umsetzung zum Erreichen der Schutzziele. In enger Verknüpfung damit erfolgt eine Wiederholung der wichtigsten Anwenderschutzmaßnahmen am Beispiel konkreter Umsetzungen.
Fachspezifische Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten Humanmedizin: Therapeutische Anwendung - Strahlentherapie
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich therapeutischer Verfahren mit ionisierender Strahlung, ausgenommen jener von offenen radioaktiven Stoffen, gemäß § 79 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.
Ausbildung zur/m Ermächtigten Ärztin/Arzt
Diese Ausbildung ist Voraussetzung für die Durchführung von Strahlenschutzuntersuchungen gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 96.
Ausbildung zum/r Laserschutzbeauftragten für medizinische Anwendungen
Die Ausbildung zum/r Laserschutzbeauftragten für medizinische Anwendungen entspricht in Inhalt und Umfang der ÖNORM S 1100-2 ¿Anforderungen an die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten für bestimmte Laseranwendungsarten¿.
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