Ausbildung zur zertifizierten Fachkraft für Ruf- und Alarmanlagen
Rufanlagen sind ein Bestandteil der nachrichtentechnischen Ausstattung die vorwiegend in Gesundheitsorganisationen, wie z.B. Krankenhäusern, Pflege- und Reha-Einrichtungen eingesetzt werden. Sie bilden ein wichtiges Bindeglied zwischen Patient/innen und medizinischem Personal. In Kombination mit einem Medizinprodukt können sie Informationen zu einem kritischen physiologischen Zustand einer Person weiterleiten und akustisch sowie optisch signalisieren. Somit sind Rufanlagen ein fundamentaler nachrichtentechnischer Bestandteil im Dienst der Patienten/Patientinnensicherheit. Dieses Seminar informiert Sie über die relevanten Anforderungen, Normen, Vorschriften und Implementierungsmöglichkeiten. Der Zertifizierungskurs schließt am zweiten Kurstag mit einer schriftlichen Prüfung ab.
Inhalte:
Basiskurs
- Abgrenzung der unterschiedlichen Rufanlagen
- Anforderungen und Leistungsmerkmale
- Definition und Anforderungen an ein verteiltes Alarmsystem (VAS)
- Definition und Anforderungen an ein verteiltes Informationssystem (VIS)
- Vernetzung von Rufanlagen, VAS, VIS sowie die Anbindung von Medizinprodukten
- Wichtige Normen wie DIN VDE 0834 und EN 60601-1-8
- Sicht des MPG und der MPBV zu Rufanlagen bzw. VAS und VIS
- Sicherheit und Funktionsüberwachung
- Betrieb und Sicherheitstechnische Kontrolle
- Risikomanagement
Zertifizierungskurs
- Vertiefung der Kenntnisse
- Prüfungsvorbereitung und Prüfung
Mitarbeiter/innen von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Justizvollzugsanstalten etc.; Technische Leiter/innen; Elektrofachkräfte; Haustechniker/innen; Arbeitsverantwortliche; Sicherheitsbeauftragte; Beschaffungsstellen für Medizinprodukte; IT-Verantwortliche.
Die Zulassungsvoraussetzung zur Zertifizierungsprüfung sind der Nachweis über die
1.) Abgeschlossene "Ausbildung zur zertifizierten Fachkraft für Ruf- und Alarmanlagen" der TÜV AUSTRIA Akademie.
2a.) Abgeschlossene Ausbildung (Lehre, Kolleg, HTL, FH oder. postgraduate Studium) mit Schwerpunkt Nachrichtentechnik oder Clinical Engineering
2b.) und mind. 3 Jahre durchgängige Praxis im Umgang mit Rufanlagen und Systemkenntnisse Kommunikationstechnik.
Antrag zur Zertifizierungsprüfung "Ausbildung zur zertifizierten Fachkraft für Ruf- und Alarmanlagen TÜV®".
Die Zertifizierungsprüfung findet am letzten Tag der Ausbildung statt und ist eine schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple Choice Fragen).
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Fachkraft für Ruf- und Alarmanlagen.
Bitte beachten Sie auch das Zertifizierungsprogramm. Dieses und alle weiteren Dokumente zur Zertifizierungsprüfung finden Sie unter Downloads.
Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind
der Antrag zur Re-Zertifizierung
der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Fachkraft für Ruf- und Alarmanlagen (z.B. Bestätigung des Arbeitgebers, Arbeitszeugnis, Stellenbeschreibung) zu übermitteln.
Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.
Termine buchen
Zeit: 08:30 - 16:30 Uhr Termin speichern
Ort: TÜV AUSTRIA Online Campus, Online
Kurs-Nr.: 24.105.056.01
Teilnahmebetrag: € 1.542,00 zzgl. Prüfungs- und Zertifikatsgebühr zzgl. 20 % USt
Referent/innen: Mahmoud El-Madani, MSc