Haftung im Arbeitnehmer/innenschutz für Verantwortliche im Betrieb
Haftung, Verantwortung für Arbeitgeber/innen, Geschäftsführer/innen und bestellte Beauftragte für Einhaltung der ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften. Durch rechtzeitige Vorbeugemaßnahmen (Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter/innen) kann das Risiko einer Verurteilung, von Regressforderungen minimiert werden.
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