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Europäische Medizinprodukte Verordnung: Die Pflicht der Händler

Mit der Europäischen Medizinprodukte Verordnung werden die Händler stärker in die Verantwortung genommen. Was das bedeutet, erfahren die Teilnehmer/innen am TÜV AUSTRIA Medizinprodukte-Tag.

Seit Mai 2021 ist die neue Medizinprodukte Verordnung (MDR) in Kraft. Seitdem dürfen sich Händler nicht mehr ausschließlich auf Hersteller und Importeure verlassen – sie müssen selbst auch Aufgaben übernehmen. Dazu zählen beispielsweise die Prüfung der CE-Kennzeichnung, der UDI oder der Konformitätserklärung. Darüber hinaus sind Händler nun Teil des Post-Market-Surveillance- und Meldesystems. Sie müssen aktiv daran mitwirken, die Produkte nachzuverfolgen und Behörden und weitere Wirtschaftsakteure über (potentiell) unsichere Produkte informieren. Diese Auflagen haben einen Sinn: Nur gemeinsam können alle an der Logistikkette Beteiligten nachvollziehen, wo sich welche Produkte befinden und ob diese Produkte – bis zum Patienten hin – sicher und konform sind.

Am 15.06. erfahren interessierte Parteien am TÜV AUSTRIA Medizinprodukte-Tag, welche Herausforderungen auf sie zukommen. Im Fokus der Vorträge stehen zwar die Händler, aber auch für Importeure, Betreiber und Anwender ist das Wissens-Update ein geeigneter Schauplatz für einen fachlichen Austausch mit Experten/innen und Kollegen/innen aus der Branche.

Kontakt

T: +43 (0)5 0454-8000
E: akademie@tuv.at

TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge

Anfrage

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