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Antrag zur Rezertifizierung

Hier können Sie Ihren Antrag einreichen. Bitte beachten Sie, dass Anträge für die Rezertifizierung frühestens 6 Monate vor Ablauf des Zertifikats bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikats eingereicht werden können. 
Anfragen zur Verlängerung von bereits abgelaufenen Zertifikaten oder zur Übernahme von Zertifikaten, die ursprünglich nicht von der TÜV AUSTRIA Akademie ausgestellt worden sind, richten Sie bitte an: personenzertifizierung-akademie@tuv.at Wir freuen uns auf Ihr E-Mail!

Das Antragsformular besteht aus sieben Abschnitten. Jeder Abschnitt des Antrages kann gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Sie möchten mehrere Qualifikationen rezertifizieren? Bitte stellen Sie pro Qualifikation einen eigenen Antrag. 

Bitte beachten Sie: Sobald der Antrag abgesendet wurde, ist eine weitere Bearbeitung nicht mehr möglich.


Halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Ausmaß von 8 Unterrichtseinheiten (formelle Teilnahmebestätigung oder Zertifikat eines Bildungsinstituts). Hinweis! Wenn Sie die fachspezifische Weiterbildung an der TÜV AUSTRIA Akademie besucht haben, kann der Nachweis entfallen. 
    Sollten Sie noch auf der Suche nach einer fachspezifischen Weiterbildung sein, finden Sie im Rezertifizierungsfinder unsere Kursempfehlungen. 
  • Praxisnachweis über eine regelmäßige Tätigkeit im fachspezifischen Themengebiet von mind. 2 Jahren (in Form einer Bestätigung durch den Arbeitgeber oder einer abgezeichneten Stellenbeschreibung…) Eine Vorlage für Ihren Praxisnachweis finden Sie hier.
  • Scan Ihres Zertifikats (optional)


Für gültige Zertifikate gilt:
Das Rezertifizierungsentgelt beträgt € 135,– (zzgl. USt.) pro Qualifikation und Zertifikatsinhaber/in. Im Rezertifizierungsentgelt ist die Ausstellung des Zertifikates in einer Sprache (Deutsch oder Englisch) enthalten. Wünschen Sie ein zusätzliches Zertifikat oder eine Scheckkarte, werden diese jeweils mit € 62– (zzgl. USt.) in Rechnung gestellt. Die Verrechnung erfolgt auf Basis des Eingangsdatums Ihres Antrags in der Zertifizierungsstelle.

Für abgelaufene Zertifikate gilt:
Nach Ablauf der Gültigkeit Ihres Zertifikates und der offiziellen Nachfrist von 6 Monaten muss die Möglichkeit zur Verlängerung einzeln geprüft werden. Sollte eine Verlängerung noch möglich sein, gilt eine Rezertifizierungsgebühr von 205 EUR zzgl. USt sowie gesonderte Rezertifizierungskonditionen bezüglich der Nachweispflicht. 

Gerne beraten wir Sie diesbezüglich persönlich!
 

T: +43 5 0454-8155
E: personenzertifizierung-akademie@tuv.at

Für Fremdzertifikate:
Sie möchten Ihr bestehendes Zertifikat in ein TÜV AUSTRIA Personen-Zertifikat umwandeln?
Wir beraten Sie gerne bei Ihren individuellen Übernahmekonditionen.

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Kontakt

Links

  • Sie möchten die Gültigkeit von Zertifikaten überprüfen? Klicken Sie bitte hier.
     
  • Quicklink zu allen Zertifizierungskursen
     
  • Ihre Vorlage zur Praxisbestätigung finden Sie hier. Die englische Version können Sie hier herunterladen.

Rezertifizierungsentgelt

Für gültige Zertifikate gilt:
Das Rezertifizierungsentgelt beträgt € 135,- exkl. USt. Inkludiert ist die Ausstellung eines Zertifikats in Deutsch oder Englisch.
Wünschen Sie ein deutsches und englisches Zertifikat, werden € 62,- exkl. USt. in Rechnung gestellt.

Für abgelaufene Zertifikate gilt:
Nach Ablauf der Gültigkeit Ihres Zertifikates und der offiziellen Nachfrist von 6 Monaten muss die Möglichkeit zur Verlängerung einzeln geprüft werden. Sollte eine Verlängerung noch möglich sein, gilt eine Rezertifizierungsgebühr von 205 EUR zzgl. USt sowie gesonderte Rezertifizierungskonditionen bezüglich der Nachweispflicht. 

Gerne beraten wir Sie diesbezüglich persönlich! 

Für Fremdzertifikate:
Sie möchten Ihr bestehendes Zertifikat in ein TÜV AUSTRIA Personen-Zertifikat umwandeln?
Wir beraten Sie gerne bei Ihren individuellen Übernahmekonditionen.