Sachkunde für Giftbeauftragte & Giftbezieher/innen
Giftbeauftragte und ihre Stellvertreter/innen, die nach Chemikaliengesetz (§ 44 ChemG) zu bestellen sind, müssen fachlich qualifiziert sein. Auch Giftbezugsbewilligungen nach § 42 ChemG dürfen nur an sachkundige Antragsteller/innen erteilt werden. Dieser Kurs für Giftbeauftragte und Giftbezieher/innen mit Prüfung gilt zusammen mit einem 16-stündigen Erste-Hilfe Kurs einer Blaulichtorganisation als Sachkundenachweis.
Inhalte:
- Gesetze und Vorschriften
- Die Funktion des Giftbeauftragten, Verantwortung und Zuständigkeiten, Meldungen
- Grundlagen der Physik und Chemie
- Grundlagen der Toxikologie
- Anwender/innenschutz
- Informationsquellen
- Praktische Übungen
- Prüfung
Inklusive Plakat GHS-Kennzeichnung aus dem TÜV AUSTRIA Fachverlag
Lernen, wo Sie wollen!
Kurstermine, die zeitgleich an einem unserer Veranstaltungsorte und online angeboten werden, finden in einem gemischten Lernsetting statt. Das bedeutet Online- und Präsenzteilnehmer/innen bilden eine gemeinsame Seminargruppe.
Mitarbeiter/innen von Betrieben, die giftige oder sehr giftige Stoffe herstellen oder in Verkehr setzen. Personen, welche zum/r Giftbeauftragten bestellt werden/wurden. Personen, die einen Antrag auf die Erteilung einer Giftbezugsbewilligung (Giftbezugsschein, Giftbezugslizenz) stellen und die Sachkunde nachweisen müssen. Personen, die mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen, insbesondere mit Giften, zu tun haben.
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Zeit: 08:30 - 17:00 Uhr Termin speichern
Ort: TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH, campus21 / TÜV AUSTRIA Platz 1, 2345, Brunn am Gebirge
Kurs-Nr.: 23.112.030.02
Teilnahmebetrag: € 1.460,00 zzgl. 20 % USt.
Referent/innen: Mag. Hermann Götsch , Dr. Thomas Edtstadler , Dipl.-Ing. Thomas PHILIPP , Dipl.-Ing. Dr. Martin Paparella , Dr. Sabine Cladrowa , DDipl.-Ing. Dr. Markus Ortner