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Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten für medizinische Expositionen (Röntgeneinrichtungen / Nuklearmedizin / Strahlentherapie) gemäß § 79 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.

Die erfolgreich absolvierte Grundausbildung ist Voraussetzung für den Besuch einer Speziellen Ausbildung. Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen Strahlenschutzbeauftragte eine Grundausbildung plus eine spezielle Ausbildung.

Inhalte:

  • Grundlagen der Kernphysik einschließlich der Physik ionisierender Strahlen
  • Strahlenquellen
  • Grundlagen der Strahlenbiologie
  • Strahlenschäden, Vorbeugung und Erkennung
  • Dosimetrie
  • Grundlagen des Strahlenschutzes
  • Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
  • Messgeräte
  • Ärztliche und physikalische Kontrolle
  • Strahlenunfälle, Erste Hilfe
  • Übungen: Handhabung von Geräten zur Personenund Ortsdosisbestimmung einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern

Die Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen.

Um die Tätigkeiten eines/r Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig.

Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine, je nach Tätigkeit 4- oder 8-stündige, Fortbildung zu besuchen.

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Kontakt

Stephanie Rex

Stephanie Rex
Veranstaltungsorganisation

T: +43 (0)5 0454-8129
E: stephanie.rex@tuv.at

Kursfakten

Präsenzkurs

Unterrichtseinheiten: 24

Teilnahmebetrag: siehe Kurstermine - zzgl. 20% USt. Im Teilnahmebetrag sind Kursunterlagen, Personendosimetrie, Prüfungsgebühr, Ausstellung des Zeugnisses sowie Kaffeepausen und Mittagessen inkludiert. - Abweichend zu unseren AGB erfolgt die Rechnungslegung durch unseren Kooperationspartner Seibersdorf Labor GmbH.

Kursvoraussetzungen: Für die Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte/r oder weitere mit dem Strahlenschutz betraute Person ist eine Berufsausbildung gemäß AllgStrSchV erforderlich, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen.

Kursabschluss: Nach erfolgreich absolvierter Prüfung Zeugnis der Seibersdorf Academy.

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