Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten Human- und Zahnmedizin
Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten für medizinische Expositionen (Röntgeneinrichtungen / Nuklearmedizin / Strahlentherapie) gemäß § 79 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.
Die erfolgreich absolvierte Grundausbildung ist Voraussetzung für den Besuch einer Speziellen Ausbildung. Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen Strahlenschutzbeauftragte eine Grundausbildung plus eine spezielle Ausbildung.
Inhalte:
- Grundlagen der Kernphysik einschließlich der Physik ionisierender Strahlen
- Strahlenquellen
- Grundlagen der Strahlenbiologie
- Strahlenschäden, Vorbeugung und Erkennung
- Dosimetrie
- Grundlagen des Strahlenschutzes
- Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
- Messgeräte
- Ärztliche und physikalische Kontrolle
- Strahlenunfälle, Erste Hilfe
- Übungen: Handhabung von Geräten zur Personenund Ortsdosisbestimmung einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern
Die Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen.
Um die Tätigkeiten eines/r Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig.
Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine, je nach Tätigkeit 4- oder 8-stündige, Fortbildung zu besuchen.
Personen, die die Tätigkeit des/der Strahlenschutzbeauftragten in der Humanmedizin wahrnehmen sollen bzw. weitere mit dem Strahlenschutz betraute Personen in der Humanmedizin.
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Ort: Seibersdorf Labor GmbH - Seibersdorf Academy, 2444, Seibersdorf
Kurs-Nr.: 24.420.010.02
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Kurs-Nr.: 25.420.010.01
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Kurs-Nr.: 25.420.010.03
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Kurs-Nr.: 25.420.010.04
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