Ausbildung zum/r zertifizierten Barrierefreiheitsbeauftragten TÜV®
Barrierefreiheit ist eine soziale, wirtschaftliche UND rechtliche Notwendigkeit! Seit Jänner 2025 sind Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeiter/innen verpflichtet, eine/n Barrierefreiheitsbeauftragten zu benennen, welche/r die Sicherstellung der Barrierefreiheit gegenüber Betriebsangehörigen wie externen Personen koordiniert.
Mit Juni 2025 erweitern sich die Anforderungen an Betriebe: Im Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) definierte Produkte und Dienstleistungen dürfen ausschließlich in Verkehr gebracht bzw. angeboten werden dürfen, wenn Sie die entsprechenden Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
In dieser Ausbildung erwartet Sie fachspezifisches Basiswissen zur Erfüllung der Koordinationsaufgaben als Barrierefreiheitsbeauftragte/r.
Inhalte:
- Normative und rechtliche Grundlagen
- Kommunikation und Change Management: Souverän & wirkungsvoll!
- Barrierefreiheit in den gem. BEinstG idgF angeführten Bereichen, dh.
- im baulichen Bereich
- bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen
- bei der Erstellung von Sicherheits-, Krisen- und Notfallplänen
- beim Management im Sicherheits-, Krisen- und Notfall
- im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie
- bei der Planung und Organisation von Veranstaltungen
- bei der Öffentlichkeits- und Informationsarbeit
- in Vergabeverfahren
- Impulse zur Umsetzung von Barrierefreiheit im eigenen Betrieb
Benötigen Sie spezielle Formate oder Hilfestellungen (zB barrierefreie Formate oder sonstigen Support) während des Kurses, so ist dies im Rahmen der Kursanmeldung, gerne auch per E-Mail an ramona.dubkowitsch@tuv.at und karin.newald@tuv.at, bekannt zu geben.
aktive und zukünftige Barrierefreiheitsbeauftragte sowie stellvertretende Barrierefreiheitsbeauftragte, Beauftragte im Betrieb, Betriebsräte, Sicherheitsfachkräfte, Qualitätsverantwortliche, Personalverantwortliche, CSR- und Nachhaltigkeitsverantwortliche, Führungskräfte, Geschäftsführer, Mitarbeiter/innen in Personalabteilungen, Trainer/innen, Vortragende
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind
- der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zum/r zertifizierten Barrierefreiheitsbeauftragten oder eines gleichwertigen Lehrganges
- der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Barrierefreiheitsbeauftragte/r
- der Nachweis über eine abgeschlossene Schulausbildung oder alternativ über mind. 3 Jahre Berufserfahrung
- Erstellung einer Checkliste mit den wichtigsten Punkten zur betrieblichen Barrierefreiheit (parallel zur Ausbildung)
- Die Zertifizierungsprüfung findet am letzten Tag der Ausbildung statt und ist eine schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)
- Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Barrierefreiheitsbeauftragte/r TÜV®, das fünf Jahre gültig ist.
- Bitte beachten Sie auch das Zertifizierungsprogramm. Dieses und alle weiteren Dokumente zur Zertifizierungsprüfung finden Sie unter Downloads.
Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
- der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates im Bereich Barrierefreiheit / Diversity Management
zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.
Termine buchen
Zeit:
Modul 1: 13.-15.10.2025, 08:30-16:30 Uhr
Modul 2: 11.-12.11.2025, 08:30-16:30 Uhr
Termin speichern
Ort: TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH, campus21 / TÜV AUSTRIA Platz 1, 2345, Brunn am Gebirge
Kurs-Nr.: 25.110.324.02
Teilnahmebetrag: € 2.870,00 zzgl. Prüfungs- und Zertifikatsgebühr zzgl. 20 % USt