Brandheißes Recht: Der TÜV AUSTRIA Brandschutztag 2020

Am TÜV AUSTRIA Brandschutztag stand diesmal die Vielfalt an rechtlichen Bestimmungen im Brennpunkt. Die Experten gewährten aber auch brandheiße Einblicke in Themen wie Cyber-Kriminalität und den richtigen Umgang mit brennbaren Gasen. Der Brandschutztag fand nach dem Lockdown am 8.9.2020 erstmals wieder „live“ in Vösendorf statt und bot den rund 300 Teilnehmern – mit Abstand – kompaktes Fachwissen und viele Tipps für die Praxis.

Was gilt: Licht ins Dunkel
Das Regelwerk an brandschutzrechtlichen Bestimmungen ist komplex und teilweise widersprüchlich. Was gilt? Licht ins Dunkel der geltenden Rechtsvorschriften brachte ein Überblick über den Stufenbau der Rechtsordnung. An oberster Stelle steht immer das Gesetz, das zielorientierte Anforderungen enthält. Daraus leiten sich die Bautechnik-Verordnungen der jeweiligen Länder ab. Diese beschreiben, wie die definierten Schutzziele mit dem vorgegebenen Schutzniveau zu realisieren sind. Die OIB-Richtlinie und sonstige Regelwerke wie z. B. ÖNORMEN und TRVBs (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) zählen zu den ergänzenden Regelwerken. 

Wichtig: Die Einhaltung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Werden sie von Gesetzes wegen als rechtsverbindlich erklärt, sind sie verpflichtend einzuhalten. Die TRVBs werden vom Österreichischen Bundesfeuerverband (ÖBFV) herausgegeben und betreffen anlagentechnische Brandschutzeinrichtungen (z. B. Rauchabzug für Treppenhäuser) und Regelungen über den abwehrenden und organisatorischen Brandschutz (z. B. für Brandschutzorgane). Die elektrotechnischen Regelwerke vom Österreichischen Verband für Elektrotechnik (OVE) und die „halbverpflichtenden“ ÖVGW-Richtlinien komplettieren den Regelwerksdschungel. Die gute Nachricht: Die Gründung der Taskforce „Koordinierungsgruppe Brandschutz“ unter der Leitung von SR DI Irmgard Eder, MA 37 – selbst Regelwerksgeber, verspricht einen weiteren Abbau von Doppelgleisigkeiten und Widersprüchen.

You`ve got the power
Neu sind die ergänzenden brandschutztechnischen Anforderungen an elektrische Betriebsstätten und elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in elektrischen Niederspannungsanlagen in den OVE-Richtlinien R 12-2 und R12-2/AC. Beide Richtlinien sind in der Elektrotechnikverordnung 2020 als kundgemachte elektrotechnische Norm gelistet und enthalten Anforderungen, die die OVE E 8101-Richtlinie ergänzen. Welche Anforderungen sind bei elektrischen Anlagen in Fluchtwegen oder gesicherten Fluchtwegen zu erfüllen? Was gilt für elektrische Kabel- und Leitungsanlagen mit Funktionserhalt für Einrichtungen für Sicherheitszwecke im Brandfall? Bei der Unterscheidung zwischen Verkehrsweg, Fluchtweg oder gesichertem Fluchtbereich macht der Vergleich mit der Arbeitsstätten-Verordnung (AStV) sicher: Der gesicherte Fluchtbereich (Stiegenhaus) beginnt, gemessen vom Punkt der Arbeitsstätte, spätestens nach 40 m. Der TÜV AUSTRIA-Experte für elektrische Anlagen und Medizintechnik, DI Erich Hofer, erläuterte auch, welche brandschutztechnischen Maßnahmen für die Evakuierung im Notfall zu treffen sind. Ob Low Power Supply-Systeme oder Central Power Supply-Systeme: Auf die richtige Verteilung kommt`s an!

Wie darf`s sein?
Was in den TRVBs geregelt werden muss und welche Neuerungen es gibt, erklärte der Geschäftsführer der Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark, DI Herbert Hasenbichler. Wie eine Regelung aussieht, hängt vor allem von den Bestimmungen der EU-Bauproduktenverordnung (BPV) ab. Diese beschreibt die Grundanforderungen an Bauwerke (z. B. Brandschutz, Wärmeschutz, Standsicherheit) sowie die sogenannten Wesentlichen Merkmale eines Bauproduktes, damit es in der EU auf den Markt gebracht werden kann. Was gilt beispielsweise für den Brandschutz bei Bauwerken? Die Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauwerke muss begrenzt werden und die Bewohner müssen das Bauwerk unverletzt verlassen können. Wichtig für die Ausarbeitung einer TRVB-Richtlinie: Sie darf weder im Widerspruch zu den Grundanforderungen an Bauwerke stehen, noch im Widerspruch zum Bauprodukt. Dies ist auch in Bezug auf die OIB-Richtlinien anzuwenden, denn eine TRVB ist, dem Stufenbau der Rechtsordnung folgend, immer als Ergänzung zu verstehen. Der Unterschied zwischen OIB-Richtlinie und TRVB lässt sich anhand der Regelungen für Brandmeldeanlagen gut erklären: Ob eine Brandmeldeanlage benötigt wird, steht in der OIB, wie sie zu installieren, Instand zu halten oder überprüfen ist, beschreibt die TRVB. Was ist alt, was neu? Aufgehoben ist die TRVB über den baulichen Brandschutz und die Brandabschnittsbildung, die Zukunft bringt eine neue Regelung im Bereich Aus- und Weiterbildung.

Vorsicht: Cybercrime!
Was hat Cyberkriminalität mit Brandschutz zu tun? Mehr als gedacht: Das private Smartphone kann rasch zur Sicherheitsfalle werden, wenn Unternehmensdaten wie Bilder von Brandereignissen über soziale Medien verteilt werden. Auch technische Brandschutzeinrichtungen (z. B. Brandmeldeanlagen) sind betroffen: Offene Schnittstellen zu anderen Systemen können Hackern Tür und Tor öffnen. TÜV AUSTRIA-Brandschutzexperte Mario Kremnitzer stellte auch die neuesten technischen Produkte zur Brandbekämpfung vor. Aus eigener Erfahrung weiß er: Punktrauchmelder sind optimale Helferlein in Sachen Brandfrüherkennung, Mehrfachsensormelder eignen sich in geschlossenen Tiefgaragen und der Markt für Sprinkleranlagen wartet mit neuen Zumischsystemen und ESFR-Sprinklern auf. Interessant: Brände in Hochregallägern breiten sich kaminartig aus!

Vorsicht: Brandgefährlich! 
Gefährliche Stoffe sind mit einem Gefahrenpiktogramm gekennzeichnet. Aber: Sind Stoffe wirklich so gefährlich, wie in Sicherheitsdatenblättern dargestellt? Dieser Frage ging TÜV AUSTRIA-Brandschutzexperte Ing. Martin Swoboda nach und kam zu einem überraschenden Ergebnis: Der Aussagegehalt von Sicherheitsdatenblättern ist nicht immer eindeutig. Stößt man auf fragwürdige Angaben hinsichtlich Explosions- oder Zündgrenzen, sind Vorsicht und Hausverstand geboten! Als verlässliche Quelle zur Überprüfung des Wahrheitsgehaltes seien die Chemikalieninspektoren in den Bundesländern genannt. Was noch hilft: Googeln! Mit dem Ersteller des Sicherheitsdatenblatt Kontakt aufnehmen und nach weiteren Fachinformationen suchen.
Ob leichte oder schwere Gase brandgefährlicher sind, und welche das sind, zeigte der Experimentalvortrag von „Chemieprofessor“ Markus Wellner, Linde Gas. Der sichere Umgang mit brennbaren Gasen beginnt bereits beim richtigen Umgang mit der Flasche! Handelt es sich um ein brennbares Gas, hat die Flasche ein Linksgewinde und die Schulterfarbe ist rot oder braun. Der „Bananenaufkleber“ enthält ebenfalls eindeutige Hinweise. Hätten Sie`s gewusst? CO2 ist schwerer als Luft, setzt sich am Boden ab und wirkt bei mehr als 5 Volumenprozent in der Luft betäubend. Und: Brennenden Wasserstoff sieht man nicht.

Zum Brennen der Lachmuskeln trug Österreichs witzigster Kinderarzt, Kabarettist Omar Sarsam, mit seinem aktuellen Programm „Herz-Alarm“ bei. Mit der abschließenden Tombola wurde die Treue der TÜV AUSTRIA Akademie-Kunden belohnt. Auch sie freuten sich über das 20-jährige Bestehen des Expertentages.

Tipp
Der nächste TÜV AUSTRIA Brandschutztag findet am 30.9.2020 mit dem selben Programm in Salzburg statt.
www.tuv-akademie.at/brandschutztag

Am Podest:
SR DI Irmgard Eder (MA 37, Kompetenzstelle Brandschutz), DI Erich Hofer (TÜV AUSTRIA Services, Medizintechnik), DI Herbert Hasenbichler (Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark), Ing. Martin Swoboda (TÜV AUSTRIA Services), Mario Kremnitzer (TÜV AUSTRIA Services), Ing. Mag. (FH)  Markus Wellner (Linde Gas)
 

 

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