Antwort:
Energieauditor/innen sind veranlasst, in Summe 20 Qualifikationspunkte nachzuweisen. Diese setzen sich im jeweiligen Bereich (Gebäude – Prozesse – Transport) aus dem Theorieteil und dem Praxisteil zusammen. Hier sind jeweils mindestens 6 Punkte nötig, es werden aber auch bis max. 14 Punkte im jeweiligen Bereich Theorie-Praxis anerkannt. Interne Energieauditor/innen erreichen für gewöhnlich bei mindestens 3 Jahren fachspezifischer Berufserfahrung 14 Praxispunkte. Zudem besteht die Möglichkeit, über etwaige Lehr- und Schulausbildungen Theoriepunkte angerechnet zu bekommen.
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