Fachspezifische Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten Technik: Umschlossene radioaktive Stoffe und Industrieröntgenanlagen
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich Tätigkeiten mit Strahlengeneratoren (z.B. Industrieröntgenanlagen) und umschlossenen radioaktiven Quellen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß § 80 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.
Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen Strahlenschutzbeauftragte eine Grundausbildung plus eine spezielle Ausbildung.
Inhalte:
- Einrichtungen zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung / Materialanalyse
- Messeinrichtungen für Dicke, Dichte und Flächengewicht
- FüllstandsanzeigerI
- Elektronenstrahl-Schweißgeräte und -Verdampfer
- Sonstige Strahlenquellen
- Strahlenexposition von Personen
- Schutzmaßnahmen
- Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Übungen: Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Strahleneinrichtungen und beim Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen, Qualitätskontrolle
Die Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen.
Um die Tätigkeiten eines/r Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig.
Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine, je nach Tätigkeit 4- oder 8-stündige, Fortbildung zu besuchen.
Personen, die die Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten Technik besucht haben und die die Tätigkeit des/der Strahlenschutzbeauftragten für umschlossene radioaktive Stoffe und Röntgenanlagen wahrnehmen sollen bzw. weitere mit dem Strahlenschutz betraute Personen für umschlossene radioaktive Stoffe und Röntgenanlagen.
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Ort: Seibersdorf Labor GmbH - Seibersdorf Academy, 2444, Seibersdorf
Kurs-Nr.: 25.420.002.04
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Kurs-Nr.: 25.420.002.06
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Kurs-Nr.: 25.420.002.07
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