Ergänzende Ausbildung für Tätigkeiten mit hoch radioaktiven umschlossenen Quellen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß § 80, Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.
Ergänzende Ausbildung für Tätigkeiten mit hoch radioaktiven umschlossenen Quellen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß § 80, Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.
Inhalte:
- Einsatzbereiche hochradioaktiver Strahlenquellen
- Dosisermittlungen und Risikobetrachtungen
- Störfallmaßnahmen
- Übungen: Rechenübungen
Voraussetzungen:
- Erfolgreich absolvierte Grundausbildung
- Erfolgreich absolvierte Spezielle Ausbildung für umschlossene radioaktive Stoffe und Industrieröntgenanlagen
Die Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen.
Um die Tätigkeiten eines/r Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig.
Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine, je nach Tätigkeit 4- oder 8-stündige, Fortbildung zu besuchen.
Personen, die die Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten Technik sowie die fachspezifische Ausbildung Umschlossene radioaktive Stoffe und Industrieröntgen besucht haben und die die Tätigkeit des/der Strahlenschutzbeauftragten für hochradioaktive Stoffe wahrnehmen sollen bzw. weitere mit dem Strahlenschutz betraute Personen für hochradioaktive Stoffe für nichtmedizinische Zwecke .
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Ort: Seibersdorf Labor GmbH - Seibersdorf Academy, 2444, Seibersdorf
Kurs-Nr.: 25.420.004.01
Teilnahmebetrag: € 620,00 zzgl. 20 % USt
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Ort: Seibersdorf Labor GmbH - Seibersdorf Academy, 2444, Seibersdorf
Kurs-Nr.: 25.420.004.02
Teilnahmebetrag: € 620,00 zzgl. 20 % USt