Bauwerksbuch NEU - Bauordnung für Wien §128a
Die Rahmenbedingungen für die Erstellung von Bauwerksbüchern wurden bereits 2014 von der Wiener Bauordnung mit dem Fokus auf Neu-, Zu- und Umbauten festgelegt. Mit den Neuerungen der Wiener Bauordnungsnovelle 2023 wurde die Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuchs für bestehende, ältere Bauten ausgeweitet.
Die Verantwortung für die Erstellung liegt bei Bauwerber, Bauführer und Eigentümer bzw. Hausverwaltungen. Inhalte des Bauwerksbuchs werden um notwendige Angaben zu Bauschäden, deren Behebungsplan und eine Liste vorgenommener Änderungen ergänzt. Laut GWR-Gesetz ist das Anlegen des Bauwerksbuchs in der Datenbank zu bestätigen. Für Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden, ist die Verpflichtung bis zum 31.12.2027 vorzunehmen, bis zum 31.12.2030 für alle Gebäude, die zwischen dem 1.1.1919 und dem 1.1.1945 errichtet wurden.
In diesem Seminar erhalten Sie Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben und der Erstellung eines Bauwerksbuchs. Ergänzt wird dieses durch praktische Beispiele und Best Practice Sharing
Inhalte
Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen:
- Ziviltechniker/innen
- gerichtlich beeidete Sachverständige für das einschlägige Fachgebiet oder
- nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften Berechtigte
Inhalte eines Bauwerksbuchs
- die das Gebäude betreffenden Baubewilligungen und Fertigstellungsanzeigen oder Benützungsbewilligungen;
- die Bezeichnung der Bauteile (Abs. 1), die einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen sind;
- den Zeitpunkt der erstmaligen Überprüfung sowie die Intervalle, in denen die Überprüfungen in der Folge durchzuführen sind;
- die Voraussetzungen, die die überprüfenden Personen jeweils zu erfüllen haben;
- die Ergebnisse der durchgeführten Überprüfungen mit Ausnahme jener Überprüfungen, die für Bauteile nach anderen bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften durchzuführen sind;
- ein aktuelles Verzeichnis der Baugebrechen sowie einen Plan zu deren Behebung, wenn im Zuge einer Überprüfung solche festgestellt wurden;
- eine Dokumentation der Maßnahmen oder Änderungen gemäß § 118 Abs. 3.
- Prüfungsintervalle: lt. Bauwerksbuch nach Erstellung
Ziviltechniker/innen, Technische Büros, Baumeister/innen, Hausverwalter/innen, Eigentümer/innen von Gebäuden mit Errichtungsdatum vor dem 1.1.1945
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Zeit: 08:30 - 16:30 Uhr Termin speichern
Ort: TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH, campus21 / TÜV AUSTRIA Platz 1, 2345, Brunn am Gebirge
Kurs-Nr.: 24.114.079.01
Teilnahmebetrag: € 750,00 zzgl. 20 % USt
Referent/innen: Bmstr. Dipl.-Ing. Andreas Kloiber