Ausbildung zum/r zertifizierten Sachkundigen für tragbare Feuerlöscher nach ÖNORM F 1053
Gemäß ÖNORM F 1053 dürfen Feuerlöscher nur von sachkundigen Personen überprüft und instandgehalten werden. Die Einsatzbereitschaft der Feuerlöscher wird mittels Überprüfungsplakette durch den Sachkundigen bestätigt. Begleitet durch unsere Techniktrainer erwerben Sie alle notwendigen Fähigkeiten und können die Ausbildung mit einer Zertifizierung durch den TÜV AUSTRIA abschließen.
Inhalte:
- Grundlagen
- Wirkungsweise
- Normen, Gesetze, Richtlinien, Verordnungen
- Prüf- und Füllanleitungen
- Praktisches Arbeiten am Gerät
- Überprüfungen, Füllungen
Personen, die tragbare Feuerlöscher nach den Vorgaben der ÖNORM F 1053 überprüfen und in Stand setzen sollen.
Zugangsvoraussetzungen zur Erst-Zertifizierungsprüfung
Der Zertifikatswerber muss Erfahrung in der Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern haben und eine mindestens drei monatige Tätigkeit auf diesem Gebiet nachweisen können.
Liegt dieser Nachweis zum Prüfungszeitpunkt noch nicht vor, darf der Zertifikatswerber zur Prüfung antreten, wird aber erst nach Vorliegen des Praxisnachweises mit dem Datum der Prüfung positiv zertifiziert.
Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Zertifizierungsprüfung ist die Teilnahme an einer Ausbildung an einer von der Zertifizierungsstelle des TÜV AUSTRIA zugelassenen Ausbildungsstätte, die jedoch nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf.
Die Inhalte der Ausbildung sind zumindest:
a) TFL Konstruktionsmerkmale Typenvielfalt
b) Praktische Arbeit an tragbaren Feuerlöschern
c) Normen Gesetze Verordnungen Prüfanweisungen
d) Unfallverhütung Sicherheitsmaßnahmen
Der Mindestumfang für die Ausbildung von Sachkundigen beträgt zumindest vier Tage zu acht Stunden, wobei ein praktischer Anteil von 50 % integriert ist.
Dem Zertifikatwerber darf in der Vergangenheit das Zertifikat nicht wegen grober Verfehlungen aberkannt worden sein.
Antrag auf Erstzertifizierung
Um zur Zertifizierungsprüfung zugelassen zu werden, stellt der Zertifikatwerber einen schriftlich, formellen Antrag (spätestens zu Beginn der Zertifizierungsprüfung) mittels Anmeldeformular. Dazu wird das entsprechende Formular verwendet unter Beigabe folgender Nachweise:
- Nachweis der Unbescholtenheit: Auszug aus dem Strafregister, welcher nicht älter als 3 Monate sein darf
- Nachweis der praktischen Erfahrung: z.B. Dienstgeberbestätigung, Gewerbeberechtigung etc.
- Ggf. Nachweise einer bereits absolvierten Ausbildung: Grundkurs oder Auffrischungskurs (nur sofern die Ausbildung nicht ohnedies unmittelbar vor der Zertifizierungsprüfung erfolgt).
Zugangsvoraussetzungen zur Re-Zertifizierungsprüfung
Sachkundige, die sich der Re-Zertifizierung unterziehen wollen, müssen über ein gültiges Zertifikat verfügen.
Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Re-Zertifizierungsprüfung ist die Teilnahme an einer Ausbildung an einer von der Zertifizierungsstelle des TÜV AUSTRIA zugelassenen Ausbildungsstätte, die jedoch nicht länger als ein Jahr zurückliegen darf.
Die Inhalte der Ausbildung sind zumindest:
a) Neuerungen und
b) Änderungen zu den Themen der Erst- bzw. letzten Re-Zertifizierung
Der Mindestumfang für die Ausbildung von Sachkundigen beträgt zumindest einen halben Tag zu vier Stunden, wobei auch ein praktischer Anteil integriert sein kann.
Antrag auf Re-Zertifizierung
Der zertifizierte Sachkundige (Zertifikatsinhaber) stellt einen schriftlich, formellen Antrag auf Re-Zertifizierung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Zertifikates.
Der Antrag auf Re-Zertifizierung wird von der Zertifizierungsstelle des TÜV AUSTRIA angenommen, wenn,
a) die erforderliche Schulung nachgewiesen wurde, bzw. die Möglichkeit besteht, diese innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des bestehenden Zertifikates nachzuweisen und
b) die Re-Zertifizierungsprüfung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des bestehenden Zertifikates absolviert werden kann.
Werden die Anforderungen der Punkte a) und b) nicht erfüllt, kennzeichnet die Zertifizierungsstelle des TÜV AUSTRIA das jeweilige Zertifikat im Verzeichnis der zertifizierten Personen als ungültig und teilt der betreffenden Person diesen Umstand mit. Im Falle des weiterbestehenden Interesses der betreffenden Person ist eine Re-Zertifizierungs-Ausbildung (s.o.) zu absolvieren, jedoch eine vollständige Zertifizierungsprüfung (siehe Prozess der Erst-Zertifizierung) positiv abzulegen.
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Ort: W. Wienerl Feuerlöschtechnik Handels-GmbH, IZ NÖ Süd Straße 2C/ Objekt M71, 2355, Wiener Neudorf
Kurs-Nr.: 25.115.055.01
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Kurs-Nr.: 25.115.055.05
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