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Hustapler TÜV AUSTRIA Akademie

Den Hubstapler Kurs der TÜV AUSTRIA Akademie gibt es jetzt auch in Salzburg. 

Einführungsangebot: 3 Termine für € 333,00 zzgl. 20 % USt.

Zu einem der ersten drei Kurse anmelden und Kostenvorteil nutzen:
15.-19.04.2024 | Salzburg
17.-21.06.2024 | Salzburg
16.-20.09.2024 | Salzburg

Wer einen Stapler bedient, muss über den entsprechenden Nachweis der Fachkenntnis (Staplerführerausweis) verfügen. Erhalten Sie Ihren Staplerschein in Salzburg mit unserem umfassenden Hubstaplerführerschein-Kurs. Dieser Kurs richtet sich an alle, die professionell und sicher Gabelstapler führen möchten und dafür den gesetzlich vorgeschriebenen Fachkenntnisnachweis erlangen müssen.

Inhalte:

  • Grundlagen der Mechanik und Elektrotechnik speziell für Hubstapler
  • Detaillierter Aufbau und Funktionsweise von Staplern, inklusive mechanischer und elektrischer Komponenten
  • Umfassende Sicherheitseinrichtungen und -techniken für den sicheren Umgang mit Hubstaplern
  • Berechnungen zur Tragfähigkeit und Interpretation von Lastendiagrammen
  • Richtlinien für den effektiven Betrieb und die Wartung von Staplern
  • Strategien zum Verhalten in Gefahrensituationen und Arbeitsschutz
  • Aktuelle gesetzliche Arbeitsschutzvorschriften, Normen und Richtlinien für Hubstaplerführer/innen
  • Praxisorientierte Bedienungsübungen mit Hubstaplern

Inklusive Skriptum Grundlagen Hubstapler aus dem TÜV AUSTRIA Fachverlag

Termine buchen

Kontakt

Stephanie Rex

Stephanie Rex
Veranstaltungsorganisation

T: +43 (0)5 0454-8129
E: stephanie.rex@tuv.at

Kursfakten

Präsenzkurs

Unterrichtseinheiten: 22

Teilnahmebetrag: siehe Kurstermine - zzgl. 20 % USt. Im Teilnahmebetrag sind Prüfungsgebühr, Staplerführerausweis, Kursunterlagen, Kaffeepausen mit Jause und Seminargetränken inkludiert.

Kursvoraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau A2/B1 nach europäischem Referenzrahmen)

Kursabschluss: Mit positivem Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfung wird der Staplerführerausweis ausgestellt. Die Verwendung eines Wörterbuches ist für Personen mit nichtdeutscher Muttersprache zulässig. Die Prüfung kann vor dem 18. Lebensjahr abgelegt werden, die Fahrberechtigung wird jedoch erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.

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