Zum Inhalt

Gemäß § 25, Abs. 4 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und der Bauarbeiterschutzverordnung müssen in Betrieben, in denen weder ein/e Brandschutzbeauftragte/r, ein/e Brandschutzwart/in, eine Brandschutzgruppe oder eine Betriebsfeuerwehr bestellt bzw. eingerichtet oder nach Arbeitsstättenverordnung vorgeschrieben ist, Personen für Brandbekämpfung, Räumung und Evakuierung der Arbeitnehmer/innen bestellt werden.

Arbeitgeber/innen haben für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter/innen zu sorgen; es sind regelmäßige Räumungs- und Evakuierungsübungen durchzuführen, die von o.g. Personen zu organisieren sind. Dieses Seminar vermittelt Ihnen das nötige Wissen, um diese Übungen professionell durchzuführen.

Inhalte:

  • Gesetzliche Grundlagen zur Bestellung von Personen für die Brandbekämpfung, Räumung und Evakuierung
  • Bestimmungen zum Brandschutz in der Arbeitsstättenverordnung
  • Pflichten der Arbeitgeber /innen
  • Pflichten des/der Evakuierungshelfer/in
  • Unterweisung der Mitarbeiter/innen
  • Löschmittel und deren Einsatz
  • Richtiges Verhalten im Brandfall
  • Rauch (praktische Übungen inkl. Vernebelung)
  • Löschen in Theorie und Praxis
  • Räumung und Evakuierung in Theorie und praktische Umsetzung
  • Evakuierungskonzepte und -vorschläge
  • Problemstellungen aus der Praxis

Für VÖSI Mitglieder bringt die Veranstaltung 2 Punkte für den Weiterbildungsnachweis.

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Kontakt

Bianca Kratzer

Bianca Kratzer
Veranstaltungsorganisation

T: +43 (0)5 0454-8183
E: bianca.kratzer@tuv.at

Kursfakten

Präsenzkurs

Unterrichtseinheiten: 8

Teilnahmebetrag: siehe Kurstermine - zzgl. 20 % USt. Im Teilnahmebetrag sind Kursunterlagen, Kaffeepausen und Mittagessen sowie Seminargetränke inkludiert.

Kursvoraussetzungen: keine

Kursabschluss: Teilnahmebestätigung der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH.

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