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Lernen Sie bei uns die wichtige Funktion der Ersthelfer/innen und ihre Aufgaben kennen und absolvieren Sie dazu einen Erste-Hilfe-Kurs mit Notfallsanitätern.

Die gesetzliche Basis für Ersthelfer/innen findet sich im § 26 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (AschG), § 40 der Arbeitsstättenverordnung (AstVO) sowie im § 31 der Bauarbeiterschutzverordnung (BauVO).

Arbeitgeber/innen müssen geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmer/innen bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen erste Hilfe leisten können. Dafür sind in ausreichender Anzahl Personen zu bestellen, die für die erste Hilfe zuständig sind. Diese Personen müssen ab 5 Arbeitnehmer/innen pro Arbeitsstätte über eine Ausbildung von mindestens 16 Unterrichtseinheiten verfügen. Bestellte Ersthelfer/innen müssen für die Ausübung ihrer Funktion regelmäßig eine Auffrischungsschulung besuchen.

Richtwerte zur Bestellung:

  • Für Büros oder vergleichbare Arbeitsstätten: pro 20 Arbeitnehmer/innen mindestens eine/n Ersthelfer/in.
  • Für alle anderen Arbeitsstätten: pro 10 Arbeitnehmer/innen mindestens eine/n Ersthelfer/in.

Inhalte:

  • Aufgaben und Funktion von Ersthelfer/innen
  • Zusammenarbeit mit den Präventivfachkräften im Unternehmen
  • Erste-Hilfe-Kurs nach anerkannten Lehrplänen

Inklusive Praxishandbuch Erste Hilfe aus dem TÜV AUSTRIA Fachverlag

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Kontakt

Stefanie Lederer

Stefanie Lederer
Veranstaltungsorganisation

T: +43 (0)5 0454-8189
E: stefanie.lederer@tuv.at

Kursfakten

Präsenzkurs

Unterrichtseinheiten: 16

Teilnahmebetrag: siehe Kurstermine - zzgl. 20 % USt. Im Teilnahmebetrag sind Kursunterlagen, Kaffeepausen und Mittagessen sowie Seminargetränke inkludiert.

Kursvoraussetzungen: keine

Kursabschluss: Teilnahmebestätigung der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH

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