Auf zum Gipfel: Sicherheit auf höchstem Niveau

Im Seilbahnbetrieb steht die Sicherheit von Fahrgästen, Beschäftigen und Dritten an oberster Stelle. Ob die entsprechenden Vorkehrungen hierfür getroffen worden sind, überprüft eine externe Prüfstelle.

Impressionen vom Brandschutztag: (c) Daniel Mikkelsen

Für öffentliche Seilbahnunternehmen gilt das Seilbahn-Gesetz: Es sieht vor, dass die Umsetzung der Maßnahmen des Vorbeugenden Brandschutzes von einer externen Prüfstelle zu bescheinigen sind. Für Seilbahnen alle fünf Jahre, für Schlepplifte alle 10 Jahre. Wie ist man am besten für die Prüfung gewappnet? Das erklärte der Brandschutz-Experte für Seilbahnen, Alfred Wallenta, bei der TÜV AUSTRIA Brandschutztagung für Seilbahnen und Schlepplifte.

Sichere Seilschaften
Die österreichische Brandverhütungsstelle hat einen Leitfaden für Seilbahnen herausgegeben, 
die den Seilbahnunternehmen hilft, ein einheitliches Sicherheitsniveau für die Errichtung und den Betrieb sowie die Instandhaltung zu erreichen. Beim baulichen Brandschutz gilt der allgemeine Grundsatz, die Brandlast der Stationsgebäude, insbesondere jedoch in Bereichen der Seilführung, so niedrig wie möglich zu halten. Wichtig: Kommt es zum Brandereignis, ist der Funktionserhalt der Seile während der Personenbeförderung sicherzustellen. Hat man alle Anforderungen erfüllt, steht einer erfolgreichen Überprüfung nichts im Wege. Aber wie gehen die Prüfer vor?

Was prüft die Prüfstelle?
Die externe Prüfstelle überprüft, ob die organisatorischen, baulichen und technischen Maßnahmen umgesetzt wurden. Sie stellt die Konformität von Bescheiden fest, sichtet alle Unterlagen und sieht Berichte und Befunde ein. Darunter fallen beispielsweise: Brandschutzordnung, Brandschutz- und Fluchtwegpläne sowie Brandschutzklappen und Einrichtungen für die Erste und Erweiterte Löschhilfe.

Danach erfolgt eine Begehung der Stationen: Haben tragende Bauteile Brandschutzanstriche? Funktionieren Feuerschutztüren und Tore? Sind Flucht- und Verkehrswege versperrt? Außerdem werden alle brandschutztechnischen Anlagen näher unter die Lupe genommen: Wie ist die Stromversorgung bei den Rauchwarnmeldern? Funktioniert die Alarmübertragung? Wurden die Entrauchungsanlagen regelmäßig gewartet? 

Tipps vom Experten: Zu beachten sind auch die Fahrbetriebsmittel (Sitzheizungen, Verkleidung, Piktogramme), die Strecke und der Bauverbotsbereich. Beachtenswert: Brandlasten können auch durch Fahrzeuge oder Rundholzablagerungen entstehen! Ob die Anzahl der Feuerlöscher ausreicht, und ob diese auch zugänglich sind, oder ob sich Schneekanonen entlang der Streckenführung befinden, ist ebenfalls relevant!

Weitere Fachthemen: Drohneninspektion bei Seilbahnen und Schleppliften, brandschutztechnische Auswirkungen von Normen und Richtlinien, Argumentation von Brandschutzmaßnahmen bei Seilbahnen und Schleppliften, Verordnung brennbare Flüssigkeiten, Brandschutz auf Baustellen, TRVB-/OIB-Richtlinien vs. Bestandschutz.
 

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T: +43 (0)5 0454-8000
E: akademie@tuv.at

TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge

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