IOT meets ÖNORM EN: der TÜV AUSTRIA Aufzugstag

Der Expertentag beschäftigte sich dieses Jahr mit der Zukunft der Aufzugssicherheit und der Normenwelt der Gegenwart.

Aufzugssicherheit bedeutet, für den Fehlerfall gerüstet zu sein. Oder nachgerüstet, damit der Aufzug stets dem Stand der Technik entspricht. Diesen aufrecht zu halten, ist für Betreiber oftmals eine Herausforderung: Die Zukunft holt sie schneller ein, als ihnen lieb ist. 

COVID-19 hat der Digitalisierung einen Boost verliehen, der sich auch in der Aufzugstechnik bemerkbar macht: Digitale Notrufsysteme versprechen eine glasklare Sprechverbindung und eine raschere Reaktion. 5G macht den Ausbau in Richtung Internet of Things (IoT) auch im Aufzugsbereich möglich: Eine automatische Notfallerkennung ist der Wunsch vieler Verantwortlicher.

Nur eine Übung?
Alle 10 Sekunden wird in europäischen Aufzügen ein Fehlalarm ausgelöst. Wenn sich am anderen Ende der Leitung niemand meldet, werden die Einsatzkräfte verständigt. Fehlalarme sind kostspielig, zeitaufwendig, eine unnötige Belastung für die Umwelt. In Zukunft könnte eine IoT-Lösung Abhilfe schaffen: Eine automatische Bildübertragung aus der Kabine soll feststellen, ob es sich um einen Notfall handelt und kann so Fehleinsätze verhindern. Visuelle Kommunikation - mehrsprachig und barrierefrei - könnte auch den Mietern einen Mehrwert bieten und bald Aushänge am schwarzen Brett durch Infoscreens ersetzen.

Geregelt sind die Anforderungen an Überwachungs- und Alarmempfangsstellen in der OVE EN 50518. Sie ist seit 01.03.2020 in Österreich anwendbar. Mögliche Herausforderungen solcher Notfallerkennungssysteme sind jedoch der Datenschutz und die Connectivity: Mobilfunkempfang, Provider und Feldstärke sind essentiell bei Überlegungen hinsichtlich einer Aufrüstung.

Stand jetzt
Der Stand der Technik entwickelt sich stetig weiter. Aufzugsbetreiber sind also angehalten, sich auf dem Laufenden zu halten. Das scheint zwar auf den ersten Blick sehr aufwendig, dient aber der Sicherheit von Benutzer/innen und Prüfer/innen, was sich auch in der ÖNORM EN 81-20 widerspiegelt. 

In punkto Sicherheit ist auch der Blick in die ÖNORM EN 81-77 empfehlenswert: Sie definiert die Sicherheitsregeln, die zum Schutz von Personen und Gegenständen unter Erdbebenbedingungen festgelegt werden. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt: Der Boden, auf dem das Gebäude errichtet wurde, die Art und Bedeutung des Gebäudes (neu, Bestand, kritische Infrastruktur?), die Art und Bauweise des Aufzuges. Daraus kann man ableiten, welche Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Erdbebensicherheit erforderlich sind.

Alles nur Schall?
Lärm ist schädlich, das wusste der Gesetzgeber schon 1936, als die erste Norm zur Definition des Störspiegels erschien. Damals wurde noch in phon gemessen, die heutigen Messmethoden zur Bestimmung des Lärmpegels sind diffiziler. Nur Messtechniker/innen mit Erfahrung sollten amtliche Messungen durchführen, da diese nach gewissen Normen, in verschiedenen Betriebszyklen und in unterschiedlichen Messpunkten im Raum vorgenommen werden müssen. Auch das Messgerät selbst muss geeignet und geeicht sein, um eine gewissenhafte Prüfung und verlässliche Ergebnisse zu gewährleisten. Die gute Nachricht: Bei maschinenraumlosen Aufzugssystemen ist das Schallproblem meistens kein Thema mehr. Aber alte und nicht fachgerecht ausgeführte Anlagen sind potentielle Lärmquellen, die Mieter/innen nachhaltig schädigen könnten.

Die immer strengere Gesetzeslage macht den Aufzug zum sichersten Verkehrsmittel der Welt. Damit dies so bleibt, sind Betriebskontrollen, Wartung und Überprüfungen wichtig. Und der Blick über den Tellerrand in die Zukunft: Modernisierung, Auf- und Nachrüstung sowie der Umbau von Aufzügen sollten in die Planung von Betreibern ebenfalls miteinbezogen werden.

Kontakt

T: +43 (0)5 0454-8000
E: akademie@tuv.at

TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge

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