Energiekosten senken und CO2 Emissionen reduzieren – in Österreichs alten Bauten prallen oftmals moderne Anforderungen auf 150 Jahre Architektur. Eine Sanierung hilft aber nicht nur der Umwelt und schont die Geldbörse, sondern dient auch der Rechtssicherheit – vor allem dann, wenn etwaige Personengefährdungen durch eine Sanierung minimiert werden können.
Ing. Michael Roth, Bautechniker bei TÜV AUSTRIA, sprach am TÜV AUSTRIA Tag der Facility- und Gebäudemanager/innen in Brunn am Gebirge über Umrüstung und Sanierung von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden. Ein aussagekräftiges Sanierungskonzept bildete das Fundament seines Vortrages. Bevor man dieses realisieren kann, müssen die Zutaten erst angerührt werden: Ein Energienachweis, eine Objektsicherheitsbegehung, die Gebäudethermographie, die Kalkulation – all das bildet den Mörtel zum Sanierungskonzept.
Der Typenschein zur Energie
Ein Energieausweis überprüft den IST-Zustand. Er liefert Angaben zum „Normverbrauch“ des Gebäudes und informiert über die energetische Gesamtenergieeffizienz der Immobilie. Er ist in allen Bundesländern standardisiert und beinhaltet eine Effizienzskala (ähnlich wie auf Haushaltsgeräten), die detaillierten Ergebnisse und einen Anhang zu den Regeln der Technik. Ing. Roth erklärte den Prozess der Energieausweis-Erstellung und sprach auch über Maßnahmen und Empfehlungen, die nach der fachlichen Bewertung des Gebäudes ebenfalls in den Energieausweis einfließen sollen. Unter anderen sind das Maßnahmen zur Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle.
Es wird wärmer
Mittels Thermographie können Schwachstellen am Gebäude ermittelt werden. Feuchtigkeit, Leckagen, Schäden an Dämmungen oder Wärmebrücken werden so identifiziert und ins Sanierungskonzept eingeflochten. Zusammen mit der Kalkulation über Betriebs- und Investitionskosten und der Berechnung des Heizwärmebedarfs nach der Sanierung steht das Sanierungskonzept aber noch nicht ganz auf rechtlich sicheren Beinen. Ein genauer Blick auf die Sicherheit ist ebenfalls nötig.
Mangel-Erscheinung
Die ÖNORMEN B 1300 bzw. B 1301 dienen dazu, dass etwaige Sicherheitsrisiken und Mängel in Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden vom Eigentümer bzw. Betreiber einer Immobilie erkannt und beseitigt werden können. Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht sorgt dafür, dass beispielsweise ein zweiter Handlauf im Stiegenhaus montiert wird, Risse an der Straßenfassade beseitigt oder der Brandschutz verbessert wird. Objektsicherheitsbeauftragte koordinieren die notwendigen Abläufe. „Dazu eingesetzte Objektsicherheitsprüfer müssen über einschlägiges Fachwissen verfügen, um auch Themen der Tragfähigkeit und Standsicherheit fachgereicht beurteilen zu können.“, merkte Ing. Roth an.
Fazit: Die Bausteine zu einem energetisch optimierten, rechtssicheren Gebäude sind zahlreich. Ist der Aufwand höher als der Nutzen? Michael Roth sagte dazu: „Jedes Gebäude ist ein Unikat, der Aufwand und der Nutzen daher sehr individuell. Für ein effizientes Gebäudemanagement ist eine gesamtheitliche Betrachtung jedoch wesentlich, da sich Maßnahmen aus der Energieeffizienz und der Verkehrssicherungspflicht oftmals überschneiden.“
Über den Tag der Facility- und Gebäudemanager/innen
Der Expertentag findet einmal jährlich online und vor Ort statt und richtet sich an Gebäudeverantwortliche, Hausverwaltungen und Facility- bzw. Gebäudemanager/innen. Dieses Jahr im Programm: Rechtsupdates zur Betreiberverantwortung, Aufzugsmanagement, Brandschutz bei Photovoltaikanlagen, Heizungssanierung und Selbstüberprüfung nach §82 b GewO. Ein Update aus der betrieblichen Abfallwirtschaft rundete die Vortragsreihe ab.