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EU-Lieferkettengesetz: Rechtsexperten zur Auswirkung auf die heimische Lebensmittelbranche

Erstellt von TÜV AUSTRIA AKADEMIE |

Am 1. Juni beim TÜV AUSTRIA Lebensmittelsicherheitstag in Kooperation mit der Lebensmittelversuchsanstalt


Das Brot vom Bäcker um die Ecke ist meist frisch und schmeckt. Woher es kommt, ist in der Regel eindeutig. Kauft man hingegen im Supermarkt, wird die Sache hinsichtlich Lieferkette schon recht undurchsichtig. Viele Akteure sind beteiligt, ob Sicherheitsstandards eingehalten wurden, bleibt unklar.

Die EU hat zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt entlang globaler Lieferketten eine neue Richtlinie erlassen, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD oder EU-Lieferkettengesetz. Unternehmen müssen demnach bestimmte Sorgfaltspflichten in Hinblick auf die Nachhaltigkeit einhalten. In Deutschland wurde sie bereits in nationales Recht übergeführt. Wie ist der Status in Österreich? Und was bedeutet dies konkret für die Lebensmittelbranche? Dr. Bernhard Müller und Dr. Christian Richter-Schöller von DORDA Rechtsanwälte geben Aufschluss.

Ein besonderes Programmzuckerl ist das Interview mit der in Israel geborenen Starköchin Haya Molcho, Gründerin der NENI-Restaurants. Sie erklärt, wie bei NENI durch die Kraft der Begeisterung Mitarbeiter:innen geführt und motiviert werden.

Außerdem im Programm-Mix: Grüner Wasserstoff für Logistik und Produktion im Lebensmittelhandel, die neue EU-Verordnung über rezyklierten Kunststoff in Kontakt mit Lebensmitteln, SDGs, Nachhaltigkeitskennzeichnung und Green Claims, Blockchain in der Lebensmittelindustrie, News zum IFS Food Version 8 sowie Lösungen für energieautarke (Lebensmittel-)Betriebe.

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