Brandschutztagung für Seilbahnen: Es hängt alles an einem Seil

Die TÜV AUSTRIA Brandschutztagung für Seilbahnen und Schlepplifte erörterte Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten.

Jährlich werden 600 Millionen Fahrgäste von 2941 Seilbahnen befördert. Damit diese sicher oben ankommen, gibt es eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen, gerade in Bezug auf den Brandschutz. Zu dem Thema fand in Salzburg die zweite TÜV AUSTRIA Brandschutztagung für Seilbahnen und Schlepplifte statt.

Die Experten referierten über den vorbeugenden Brandschutz, über technische, organisatorische und bauliche Brandschutzmaßnahmen, aber auch über das Verhalten im Brandfall. Dass dieser eintreten kann, bewies einst schon das Unglück in Kaprun: 155 Menschen kamen bei dem Brand der Standseilbahn am 11. November 2000 ums Leben. Danach wurden die Gesetze in Österreich schärfer: Das Seilbahngesetz 2003 verankerte den Brandschutz tiefer in der Gesetzgebung. 

Was sein kann
Von der kleinsten Zündquelle bis zum benachbarten Hotel: Die Brandgefahren sind im Seilbahnwesen vielfältig. Elektrische Heizgeräte, mechanische Bremsen, Diesel-Notantrieb – sie alle sorgen für Zündstoff im technischen Bereich. Schaltschränke, Verkabelungen oder Photovoltaikanlagen gelten als Herausforderung, weiters können Enteisungssprays, Schmiermittel und Entrostungsmittel bei falscher Lagerung zur Zündquelle werden. Auch menschliche Unachtsamkeit kann einen Brand herbeiführen, wenn z.B. Handschuhe am Heizkörper vergessen werden. Brandereignisse nach Kaprun gab es in der Vergangenheit genug: Ein defekter Speicherofen löste den Brand auf der Zugspitzbahn aus, Heißarbeiten verursachten den Brand des Seilbahncenters in Nauders, in Tignes brannte die Bergstation ebenfalls aufgrund von Heißarbeiten.
Gerade bei Seilbahnen sind die Umstände schwierig: Der Stillstand der Seilbahn aufgrund des Ansprechens einer Sicherheitseinrichtung und die örtliche Lage der Seilbahn erschweren der Feuerwehr die Evakuierung von Fahrgästen – dem kann mit der Betriebsart ‚Brand‘ entgegengewirkt werden.

Personenschutz ist oberste Prämisse im Brandschutz, der nicht nur durch das Seilbahngesetz 2003 abgedeckt wird, sondern teilweise auch durch die TRVB‘s (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) und durch wichtige Bestimmungen der ÖNORM EN 17064:2019. Zusätzlich enthält die Aerosolverpackungslagerungsverordnung die – auch kurzfristige – Lagerung von Spraydosen, die beispielsweise zur Enteisung verwendet werden.

Die Auflagen sind hoch.
Im Brandfall muss die Funktionsfähigkeit der Seilbahn gewährleistet sein, um Personen rückführen zu können. Jede Seilbahn, die geplant wird, muss ein Gutachten aufweisen, in dem mehrere Fachgebiete unter einen Hut gebracht werden müssen, unter anderem Brandschutz und Arbeitsschutz. Sicherheitsmaßnahmen müssen die Seilbahntype, die Bauweise, den Standort und die Umgebung einbeziehen. Es muss hinterfragt werden, welche Materialien wo eingesetzt werden und wie groß der Feuerwiderstand dieser Materialien ist. Die Brandabschnitte müssen geschaffen werden, Fluchtwege bereitgestellt und gekennzeichnet, das Personal unterwiesen werden. Brandmeldeeinrichtungen wie beispielsweise Infrarotmelder müssen installiert, gewartet und überprüft werden. Brandschutzpläne müssen erstellt und regelmäßig auf Richtigkeit kontrolliert werden. Auch ein Blackout, also ein Stromausfall über mehrere Stunden hinweg, sollte in einem Notfallkonzept berücksichtigt werden.

In jedem Unternehmen, das eine oder mehrere Seilbahnen betreibt, muss ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden. Die Aufgaben für Brandschutzbeauftragte sind im Seilbahnwesen vielfältig und herausfordernd. Sie stellen bei Heißarbeiten Freigabescheine aus, sie schulen Mitarbeiter/innen, sie sollen Mängel erkennen, bevor sie Schäden anrichten können, sie überprüfen Brandmeldeanlagen und übernehmen die Brandschutzdokumentation im Vorbeugenden Brandschutz. Denn es gilt: Wer besser vorbereitet ist, hat hinterher auch weniger Schaden.

Kontakt

T: +43 (0)5 0454-8000
E: akademie@tuv.at

TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge

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