Ausbildung Kranschein

Sie erhalten die nötigen Fachkenntnisse in Theorie und Praxis gemäß Fachkenntnisnachweisverordnung für das Führen von Lauf-, Bock- und Portalkranen, Säulendreh- und Wandschwenkkranen.

Nach erfolgreicher Absolvierung der Abschlussprüfung (Theorie- und Praxisteil) bekommen Sie den Kranführer:innenausweis.

Inhalte:

  • Gesetzliche Grundlagen, Normen und Richtlinien..
  • Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik
  • Aufbau und Arbeitsweise von Lauf-, Bock- und Portalkranen, Säulendreh- und Wandschwenkkranen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Betrieb und Wartung
  • Seil-/Kettenkunde
  • Lastaufnahmemittel, Anschlagen von Lasten
  • Verständigungs- und Einweiszeichen
  • Viele hilfreiche Hinweise, Filmsequenzen und Beispiele aus der Praxis
  • Praktische Bedienung und Übung mit einem Kran

Inklusive der Skripten Laufkrane und Anschlagen von Lasten aus dem TÜV AUSTRIA Fachverlag


Welcher Stapler- oder Kranschein ist der richtige für mich?

Staplerschein: Sie bedienen einen Hubstapler (Gabelstapler, Stapler) 

Kranschein: Sie bedienen einen Lauf-, Bock- oder Portalkran bzw. Säulen- oder Wandschwenkkran

  • Ausschließlich flurgesteuert vom Boden aus und bis max. 50 kN? → kein Kranschein erforderlich
  • Ausschließlich flurgesteuert vom Boden aus und bis max. 300 kN? → Ausbildung Kranschein flurgesteuert bis 300 kN
  • Nicht ausschließlich flurgesteuert oder mehr als 300 kN? → Sie sind hier richtig

Anschläger und Einweiser: Sie benötigen keinen Kranschein, möchten aber Lasten sicher anschlagen und heben? → Anschlagen von Lasten

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Kontakt

Stephanie Rex

Stephanie Rex
Seminarorganisatorin

T: +43 (0)5 0454-8129
E: stephanie.rex@tuv.at

Kursfakten

PräsenzkursKurs für Rezertifizierung

Unterrichtseinheiten: 24

Teilnahmebetrag: siehe Kurstermine - zzgl. 20 % USt. Im Teilnahmebetrag sind Prüfungsgebühr, Kranführerführerausweis, Kursunterlagen, Kaffeepausen und Mittagessen sowie Seminargetränke inkludiert.

Kursvoraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau A2/B1 nach europäischem Referenzrahmen)

Kursabschluss: Mit positivem Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfung wird der Kranführerausweis ausgestellt. Die Prüfung kann vor dem 18. Lebensjahr abgelegt werden, die Fahrberechtigung wird jedoch erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.

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