Sachkunde für Giftbeauftragte und Giftbezieher:innen
Grundausbildung nach Giftverordnung 2000 idgF: Giftbeauftragte und ihre Stellvertreter:innen, die nach Chemikaliengesetz (§ 44 ChemG) zu bestellen sind, müssen fachlich qualifiziert sein. Auch Giftbezugsbewilligungen nach § 42 ChemG dürfen nur an sachkundige Antragsteller:innen erteilt werden. Dieser Sachkundekurs mit Prüfung gilt zusammen mit einem Erste-Hilfe Kurs einer Blaulichtorganisation als Sachkundenachweis.
Inhalte:
- Gesetze und Vorschriften
- Funktion von Giftbeauftragten, Verantwortung und Zuständigkeiten, Meldungen
- Grundlagen der Physik und Chemie
- Grundlagen der Toxikologie
- Anwender:innenschutz
- Informationsquellen
- Praktische Übungen
- Prüfung
Inklusive Plakat GHS-Kennzeichnung aus dem TÜV AUSTRIA Fachverlag
Für Chlorgas & Chlorgranulat in Bädern sind Sie in dieser Ausbildung richtig:
Sachkunde für Chlorgas & Chlorgranulat in Bädern (nach GiftVO 2000 idgF Punkt 4.2. der Anlage 4)
Aktive bzw. zukünftige betriebliche Giftbeauftragte, Personen, die einen Antrag auf die Erteilung einer Giftbezugsbewilligung (Giftbezugsschein, Giftbezugslizenz) stellen und die Sachkunde nachweisen müssen. Personen, die mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen, insbesondere mit Giften, zu tun haben.
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Zeit:
Tag 1: 08:30-17:30 Uhr
Tag 2: 08:30-17:00 Uhr
Tag 3: 08:30-17:30 Uhr
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Ort: TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH, campus21 / TÜV AUSTRIA Platz 1, 2345, Brunn am Gebirge
Kurs-Nr.: 25.112.030.03
Teilnahmebetrag: € 1.750,00 zzgl. 20 % USt
Referent/innen: Mag. Hermann Götsch , Dr. Thomas Edtstadler , Dipl.-Ing. Thomas PHILIPP , Dr. Sabine Cladrowa , DDipl.-Ing. Dr. Markus Ortner , Ingrid Hauzenberger, MSc