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Die Eindringprüfung zielt darauf ab Werkstofftrennungen, die zur Oberfläche hin offen sind nachzuweisen. Dabei können Volumsfehler (Oberflächenporen, Oberflächen-lunker,...) und flächige Fehler (Risse, Falten,...) nachgewiesen werden.

Das Eindringverfahren kann bei allen nicht porösen Werkstoffen angewendet werden. Außer Metalle sind auch Kunststoffe, Glas, etc. prüfbar, vorausgesetzt dass etwaige Lackschichten vor der Prüfung entfernt wurden.

Da das Eindringverfahren auch bei nichtmagnetisierbaren Werkstoffen angewendet werden kann, stellt dieses Verfahren eine wichtige Ergänzung zur Magnetpulverprüfung dar.

Inhalte:

  • Physikalische Grundlagen des Verfahrens
  • Verfahrensabgrenzung
  • Prüfung mit gefärbten, fluoreszierenden und nachemulgierbaren Eindringmitteln
  • Praktische Bauteilprüfungen nach Normen und Regelwerken
  • Sicherheitsvorkehrungen
  • Erstellen von Prüfanweisungen nach Normen und Regelwerken

Seminar und Prüfung werden von der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH in Kooperation mit der TPA KKS GmbH, als durch die Österreichische Gesellschaft für zerstörungsfreie Prüfung (ÖGfZP) anerkanntes Ausbildungs- und Prüfungszentrum, durchgeführt. Nach Bestehen der schriftlichen und praktischen Zertifizierungsprüfung erhalten die Teilnehmer das am Markt geforderte ÖNORM EN ISO 9712- Zertifikat, ausgestellt von der ÖGfZP.

Die Qualifizierungsprüfung findet an einem separaten Termin, nach der Ausbildung statt. Bitte vergessen Sie nicht Ihre entsprechende Prüfungsanmeldung!

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Kontakt

Lisa Spitzhütl

Lisa Spitzhütl
Veranstaltungsorganisation

T: +43 (0)5 0454-8156
E: lisa.spitzhuetl@tuv.at

Kursfakten

PräsenzkursPraxiskursAbschluss mit Zertifikat

Unterrichtseinheiten: 28

Teilnahmebetrag: siehe Kurstermine - zzgl. 20 % USt. Im Teilnahmebetrag sind die Kursunterlagen, Kaffeepausen und Verpflegung inkludiert. Der Teilnahmebetrag beträgt € 880,- mit Firmenmitgliedschaft der ÖGfZP und € 990,- ohne Firmenmitgliedschaft der ÖGfZP.

Kursvoraussetzungen: Für den Kursbesuch sind keine Voraussetzungen erforderlich. Für den Antritt zur Qualifizierungsprüfung sind gemäß den normativen Vorgaben zwingend die Mindesterfahrungszeiten in den jeweiligen Prüfverfahren von den Kandidaten einzuhalten. Die Mindestanforderung an die industrielle ZfP-Erfahrungszeit / Prüferhelfzeit (für PT 2: 3 Monate) muss vom Arbeitgeber im vollständig ausgefüllten Anmeldeformular mit eingefügtem Teilnehmerfoto schriftlich bestätigt werden. Zusätzlich sind Nahsehvermögen und Farbsehvermögen mittels eines Sehtests zu bestätigen. Die erforderlichen Nachweise für die Prüfungszulassung entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.

Kursabschluss: Alle Teilnehmer/innen erhalten nach erfolgreichen Abschluss des Seminars (100%-ige Anwesenheitspflicht) eine Teilnahmebestätigung. Nach positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie das Zertifikat der ÖGfZP.

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