Fachspezifische Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten Human- und Zahnmedizin: Röntgendiagnostik
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich diagnostischer und interventionsradiologischer Verfahren mit Röntgenstrahlung gemäß § 79 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.
Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen Strahlenschutzbeauftragte eine Grundausbildung plus eine spezielle Ausbildung.
- Röntgeneinrichtungen für Diagnostik
- Umschlossene radioaktive Stoffe in der Diagnostik
- Strahlenexposition von Arzt und sonstigen Personen, insbesondere Patienten, bei den verschiedenen - Untersuchungsverfahren, Ermittlung der Strahlenexposition
- Schutzmaßnahmen bei diagnostischen Anwendungen, Schutz des Patienten
- Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Übungen: Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen für Diagnostik
Die Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen.
Um die Tätigkeiten eines/r Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig.
Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine, je nach Tätigkeit 4- oder 8-stündige, Fortbildung zu besuchen.
Personen, die die Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten Zahn- und Humanmedizin besucht haben und die die Tätigkeit des/der Strahlenschutzbeauftragten für Röntgendiagnostik wahrnehmen sollen bzw. weitere mit dem Strahlenschutz betraute Personen für Röntgendiagnostik.
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Ort: Seibersdorf Labor GmbH - Seibersdorf Academy, 2444, Seibersdorf
Kurs-Nr.: 25.420.011.01
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Kurs-Nr.: 25.420.011.03
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Kurs-Nr.: 25.420.011.04
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