Auffrischungsschulung für Gefahrgutbeauftragte - Straße & Schiene

Um das EU-Gefahrgutzeugnis nach 5 Jahren zu verlängern, müssen Gefahrgutbeauftragte eine Auffrischungsschulung besuchen.

Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit mit der Beförderung von Gefahrgut auf der Straße oder auf der Schiene zusammenhängt, hat eine:n Gefahrgutbeauftragte:n mit gültigem Schulungsnachweis zu bestellen. Diese:r ist auch zu benennen, wenn das Unternehmen nur mit dem Be- oder Entladen bzw. mit dem Verpacken und Befüllen von gefährlichen Gütern zu tun hat.

Inhalte:

  • Vertiefung der Kenntnisse des:der Gefahrgutbeauftragten
  • Änderungen im Gefahrguttransportrecht
  • Technische, rechtliche und die gefährlichen Güter betreffende Entwicklungen
  • Prüfungsvorbereitung

Sie geben sich nicht mit dem Minimum zufrieden? Wir auch nicht. Die Dauer unserer Fortbildungskurse ist bewusst länger angesetzt als gesetzlich vorgeschrieben. Damit schaffen wir uns die zeitlichen Rahmenbedingungen, um den hohen Qualitätsstandards der TÜV AUSTRIA AKADEMIE nachzukommen und Sie für die Praxis und nicht nur für die Prüfung auszubilden.

Ihr Vorteil:

Sie erhalten das Praxishandbuch ADR sowie praktische Haftnotizzettel und einen Marker als Lernunterstützung.


Welcher Gefahrgutkurs passt zu mir?

Ausbildungen: Sie sind neu in der Funktion als Gefahrgutbeauftragte:r? Wählen Sie die passende Ausbildung:

Auffrischungen: Sie sind bereits Gefahrgutbeauftragte:r und möchten Ihren Schulungsnachweis verlängern? Wählen Sie die passende Auffrischung:

JETZT AUCH IN SALZBURG

Ab 2027 bieten wir Ausbildung und Auffrischung auch in Salzburg an.

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Kontakt

Stephanie Rex

Stephanie Rex
Seminarorganisatorin

T: +43 (0)5 0454-8129
E: stephanie.rex@tuv.at

Kursfakten

Präsenzkurs

Unterrichtseinheiten: 56

Teilnahmebetrag: siehe Kurstermine - zzgl. 20 % USt. Im Teilnahmebetrag sind Kursunterlagen, die Prüfungsgebühr, das aktuelle Kombihandbuch ADR + RID und die jeweilige lernunterstützende Infrastruktur inkludiert. Bei Präsenzveranstaltungen beinhaltet das die Verpflegung vor Ort, bei Online Kursen den Zugang zur Lernplattform und zu den digitalen Lernunterlagen.

Kursvoraussetzungen: Erstschulung gemäß § 11 GGBG, welche nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.

Kursabschluss: Mit positivem Abschluss der kommissionellen Prüfung wird das EU-Gefahrgutzeugnis um weitere 5 Jahre verlängert.

Firmeninterne Trainings

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