Neue Regelung der TRVB 128 S 2012!

Der Pkt. 12.1 wurde geändert, das betrifft die Überprüfung von Löschwasseranlagen.


Wandhydranten, Löschwasseranlagen und Steigleitungen erhöhen die Effizienz eines Löschangriffes: Die Feuerwehr muss keine langen Zubringleitungen aufbauen und kann im Einsatzfall rascher reagieren. Unterwiesene Personen müssen Wandhydranten, Steigleitungen und Löschwasserentnahmestellen periodisch (viertel-/jährlich) überprüfen – das gibt unter anderem die TRVB (Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz) vor. Ein Punkt der TRVB 128 S 12 wurde nun geändert und trat mit 21.09.2021 in Kraft: Die Überprüfung von ortsfesten Löschwasseranlagen (Abschlussprüfung und Revision) ist durch eine abnehmende Stelle durchzuführen. Oder durch Personen, welche über ein gültiges Zeugnis verfügen. Ziviltechniker/innen, Ingenieurbüros mit einschlägiger Befugnis und Installationsunternehmen für Gas- und Sanitärtechnik können die Überprüfungen von Ortsfesten Löschwasseranlagen durchführen. Außerdem ist festzustellen, ob die Bestimmungen der Richtlinie TRVB 128 S eingehalten wurden. 

Dieses Zeugnis erhalten die Absolventen/innen unserer Ausbildung zum/r zertifizierten Sachkundigen nach EN 671 und unterwiesenen Person nach TRVB 128 S TÜV®. Im Kurs erhalten die Teilnehmer/innen genau das Wissen, das die Richtlinie nun einfordert: neben rechtlichen Grundlagen werden auch Abschlussüberprüfung und Revision der Löschwasseranlagen erlernt. Das Personenzertifikat wird international anerkannt und qualifiziert die Absolventen/innen als fachkundige Person. 

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P: +43 (0)5 0454-8000
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TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge

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