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Kreislaufwirtschaft: Unternehmen als Instrument zur Zukunftssicherung.

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Mag. Erwin Vejpustek spricht im Interview über den wirtschaftlichen Nutzen von Kreislaufwirtschaft, die europäischen Regulatorien, die diese vorantreiben, und warum Reparatur zum Wettbewerbsfaktor wird.

Mag. Erwin Vejpustek ist Inhaber der Beratungsfirma EHS-Consult und verfügt über 20 Jahre internationale Beratungserfahrung im DACH-Raum. Er betreut erfolgreich zahlreiche Projekte in den Bereichen Environment, Health & Safety – von Kleinbetrieben bis hin zu multinationalen Konzernen.

Der gelernte Jurist verbindet rechtliche Expertise mit technischem Verständnis und steht für pragmatische Compliance-Lösungen, nachhaltige Projektumsetzung sowie praxisorientierte Beratung auf allen Unternehmensebenen. Wir haben ihn zum Interview gebeten.

Versteht man Kreislaufwirtschaft als möglichst lange und sinnvolle Nutzung von Waren und Materialien, so ist dies im Grund kein neuer Ansatz. Wie ist Ihre Einschätzung der Situation, warum ist Kreislaufwirtschaft im Jahr 2026 eines der Trendthemen?
Tatsächlich ist der Grundgedanke nicht neu. Früher sprach man von Reparatur, Wiederverwendung oder sparsamer Ressourcennutzung – heute wird daraus ein strategisches Wirtschaftsmodell. Der große Unterschied liegt darin, dass Kreislaufwirtschaft mittlerweile nicht mehr nur ökologisch motiviert ist, sondern wirtschaftlich, geopolitisch und regulatorisch relevant geworden ist.

Unternehmen stehen heute unter massivem Druck: Rohstoffe werden knapper und teurer, Lieferketten sind störanfälliger und gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen auf europäischer Ebene deutlich an. Die EU verfolgt mit dem Green Deal, dem Circular Economy Action Plan sowie zahlreichen sektoralen Regelungen das Ziel, Ressourcenverbrauch und Abfallaufkommen strukturell zu reduzieren. Eine zentrale Rolle spielt dabei mittlerweile auch die neue ESPR-Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation). Sie erweitert die bisherigen Ökodesign-Anforderungen massiv und verpflichtet Unternehmen künftig über den digitalen Produktpass stärker zu Themen wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen und digitaler Produkttransparenz.

Ergänzt wird dieser Ansatz durch die Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren – die sogenannte „Right to Repair“-Richtlinie. Sie stärkt das Recht auf Reparatur innerhalb der EU enorm und verpflichtet Hersteller künftig stärker vermehrt dazu, Reparaturen tatsächlich zu ermöglichen. Das umfasst unter anderem den Zugang zu Ersatzteilen, Reparaturinformationen sowie transparente Reparaturbedingungen.

Damit verschiebt sich der Fokus regulatorisch deutlich: Produkte sollen nicht mehr möglichst schnell ersetzt, sondern möglichst lange genutzt, repariert und im Kreislauf gehalten werden.

Hinzu kommt ein verändertes Marktumfeld. Kunden, Investoren und Finanzierer achten zunehmend auf Ressourceneffizienz, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und nachhaltige Geschäftsmodelle. Kreislaufwirtschaft ist damit nicht mehr nur ein Nachhaltigkeitsthema, sondern ein Wettbewerbs- und Zukunftsthema.

Wozu sollen Unternehmen aktiv Kreislaufwirtschaft betreiben?
Unternehmen sollten Kreislaufwirtschaft nicht ausschließlich als Umweltmaßnahme verstehen, sondern als Instrument zur Zukunftssicherung. Wer Materialien effizient nutzt, Produkte länger im Kreislauf hält und Abhängigkeiten von Primärrohstoffen reduziert, erhöht langfristig seine Resilienz.

Darüber hinaus ergeben sich konkrete wirtschaftliche Vorteile, zum Beispiel geringere Material- und Entsorgungskosten, geringere regulatorische Risiken und eine höhere Versorgungssicherheit. Weitere Vorteile sind neue Geschäftsmodelle wie Reparatur-, Rücknahme- oder Refurbishment-Services. Und eine bessere Positionierung gegenüber Kunden und Investoren.

Besonders relevant ist aus Compliance-Sicht, dass Kreislaufwirtschaft zunehmend regulatorisch eingefordert wird. Mit der ESPR entsteht erstmals ein umfassender europäischer Rechtsrahmen, der Kreislauffähigkeit direkt zu einem Produktanforderungsmerkmal macht. Parallel dazu etabliert die Richtlinie (EU) 2024/1799 europaweit neue Anforderungen an Reparierbarkeit und Verbraucherrechte.

Unternehmen müssen sich künftig wesentlich intensiver mit Produktdaten, Ersatzteilverfügbarkeit, Reparaturprozessen und langlebigem Produktdesign auseinandersetzen. Wer sich frühzeitig darauf einstellt, vermeidet spätere Anpassungskosten und schafft strategische Vorteile.

Welche Unternehmen sehen Sie hier besonders im Fokus?
Im Fokus stehen neben der „klassischen Abfallwirtschaft“ vor allem ressourcen- und materialintensive Branchen. Dazu zählen insbesondere Industrie und produzierendes Gewerbe, Bauwirtschaft, Elektronik- und Elektroindustrie, Verpackungs- und Kunststoffindustrie, Automotive, Textilwirtschaft, Handel und Logistik.

Gerade Unternehmen mit komplexen Lieferketten oder hohem Rohstoffbedarf werden sich künftig intensiv mit Materialkreisläufen beschäftigen müssen. Die ESPR wird hier zusätzlich erheblichen Einfluss auf Produktgestaltung, Dokumentation, Lieferkettenmanagement und Marktanforderungen haben.

Besonders betroffen sind Hersteller von Elektrogeräten, Elektronik, Haushaltsgeräten und digitalen Produkten, da die neue Reparaturrichtlinie künftig konkrete Anforderungen an Reparaturmöglichkeiten, Ersatzteile und Verbraucherinformationen stellt.

Investition in die Zukunft versus direkter wirtschaftlicher Nutzen – in welche Kerbe schlägt aus Ihrer Sicht Kreislaufwirtschaft?
Kreislaufwirtschaft ist beides. Kurzfristig bedeutet sie häufig Investitionen: in Prozesse, Produktdesign, Datentransparenz, Materialmanagement oder neue Geschäftsmodelle. Deshalb betrachten manche Unternehmen das Thema zunächst als Kostenfaktor.

Mittelfristig und langfristig zeigt sich jedoch zunehmend ein direkter wirtschaftlicher Nutzen. Unternehmen, die Materialien effizient einsetzen und Stoffkreisläufe besser steuern, reduzieren ihre Abhängigkeit von volatilen Rohstoffmärkten und steigenden Entsorgungskosten.

Hinzu kommt ein strategischer Aspekt: Wer heute kreislauffähige Produkte und Prozesse entwickelt, verschafft sich Wettbewerbsvorteile für morgen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die ESPR-Anforderungen, die in vielen Branchen zum neuen Marktstandard werden dürften. Viele regulatorische Entwicklungen der EU zeigen klar in diese Richtung. Deshalb ist Kreislaufwirtschaft aus meiner Sicht keine kurzfristige Modeerscheinung, sondern Teil einer grundlegenden Transformation der Wirtschaft.

Was hat Sie dazu bewogen, sich mit dem Thema beruflich zu befassen?
Als Legal-Compliance-Berater im EHS-Bereich erlebe ich seit vielen Jahren, wie stark sich regulatorische Anforderungen verändern. Früher standen klassische Themen wie Genehmigungen, Emissionen oder Abfallentsorgung im Vordergrund. Heute geht es zunehmend um Produktverantwortung, Ressourceneffizienz, Lieferketten und nachhaltige Wertschöpfung. Die ESPR zeigt dabei sehr deutlich, dass Umweltrecht zunehmend direkt in Produktentwicklung und Unternehmensstrategie hineinwirkt.

Kreislaufwirtschaft verbindet genau diese Themenfelder. Besonders spannend finde ich, dass sich hier Recht, Technik, Wirtschaft und Nachhaltigkeit unmittelbar überschneiden. Man begleitet Unternehmen nicht nur bei der Einhaltung von Vorschriften, sondern zunehmend bei strategischen Zukunftsfragen.

Was konkret fasziniert Sie persönlich an der Kreislaufwirtschaft?
Mich fasziniert vor allem der systemische Ansatz. Kreislaufwirtschaft betrachtet Produkte und Materialien nicht isoliert, sondern über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg.

Das eröffnet neue Denkweisen: Abfall ist als Ressource zu verstehen, Produkte werden reparierbar oder modular konzipiert und Unternehmen beginnen, Materialien als langfristige Wertträger zu betrachten.

Besonders spannend finde ich, dass die EU mittlerweile sehr konkret in Richtung einer Reparaturgesellschaft denkt. Die neue „Right to Repair“-Richtlinie zeigt, dass Reparatur künftig nicht mehr die Ausnahme, sondern zunehmend der regulatorisch gewünschte Standard sein soll.

Äußerst interessant ist dabei, dass Kreislaufwirtschaft nicht allein Verzicht bedeutet, sondern häufig Innovation auslöst – technologisch, organisatorisch und wirtschaftlich.

Welche europäischen Rechtsgrundlagen prägen die Kreislaufwirtschaft derzeit besonders?
Die europäischen Rechtsgrundlagen der Kreislaufwirtschaft bestehen heute aus mehreren ineinandergreifenden Ebenen.

Dazu zählen insbesondere strategische Rahmenwerke wie der European Green Deal und der Circular Economy Action Plan (CEAP) und produktbezogene Nachhaltigkeitsregeln (neu insbesondere zu Mikroplastik). Außerdem noch die erweiterte Herstellerverantwortung, Abfall- und Recyclingvorgaben sowie finanzmarkt- und verbraucherrechtliche Instrumente.

Besonders prägend sind derzeit unter anderem die ESPR-Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation), die Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren und die Abfallrahmenrichtlinie. Darüber hinaus die EU-Verpackungsverordnung (PPWR), beziehungsweise sektorale Vorgaben etwa für Batterien, Elektronik (WEEE) oder Textilien, die CSRD-Berichtspflichten sowie ESG- und Taxonomie-Anforderungen.

Interessant ist dabei, dass die EU Kreislaufwirtschaft nicht mehr isoliert als Umweltpolitik betrachtet. Vielmehr entsteht Schritt für Schritt ein umfassendes wirtschaftsrechtliches Steuerungsmodell, das Produktdesign, Lieferketten, Konsumverhalten, Finanzierung und Ressourcennutzung gleichzeitig beeinflusst.

Für Unternehmen bedeutet das: Kreislaufwirtschaft entwickelt sich zunehmend zu einem klassischen Compliance- und Governance-Thema.

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