Jeder gewerberechtlich genehmigte Betrieb muss alle 5 Jahre einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden, um die Übereinstimmung mit den Genehmigungsbescheiden sowie den gesetzlichen Bestimmungen nachweisen zu können. Dieser gesetzlichen Prüfpflicht ist ohne weitere Aufforderung durch die Gewerbebehörde nachzukommen.

Inhalte:

  • Grundlagen des Betriebsanlagenrechtes (GewO)
  • Welche Betriebe sind zu prüfen?
  • In welchen Zeitabständen ist zu prüfen?
  • Wer darf prüfen?
  • Prüfgrundlagen
  • Vorgangsweise
  • Prüfbescheinigung
  • Beispiele aus der Praxis

Lernen, wo Sie wollen! 
Kurstermine, die zeitgleich an einem unserer Veranstaltungsorte und online angeboten werden, finden in einem gemischten Lernsetting statt. Das bedeutet Online- und Präsenzteilnehmer/innen bilden eine gemeinsame Seminargruppe.

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Kontakt

Bernhard Maitz

Bernhard Maitz
Assistenz Programmverantwortung

T: +43 (0)5 0454-8139
E: bernhard.maitz@tuv.at

Kursfakten

PräsenzkursKurs für Rezertifizierung

Unterrichtseinheiten: 8

Teilnahmebetrag: siehe Kurstermine - zzgl. 20% USt. Im Teilnahmebetrag sind Kursunterlagen und die jeweilige lernunterstützende Infrastruktur inkludiert. Bei Präsenzveranstaltungen beinhaltet das die Verpflegung vor Ort, bei Online-Kursen den Zugang zur Lernplattform und zu den digitalen Lernunterlagen.

Kursvoraussetzungen: keine

Kursabschluss: Teilnahmebestätigung der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH.

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