Grundausbildung
Ausbildung zum/r Hubstaplerfahrer/in in Deutsch und Arabisch (bilingual)
Spezialkurse für asyl- und subsidiär schutzberechtigte PersonenUnterrichtseinheiten: 40
Jeder, der einen Stapler bedient, muss über den entsprechenden Nachweis der Fachkenntnis (Staplerführerausweis) verfügen.
Grundausbildung
Ausbildung zum/r Kranführer/in für Lauf-, Bock- und Portalkrane, Säulendreh- und Wandschwenkkrane
gemäß Fachkenntnisnachweis-Verordnung - FK-V, BGBL. II Nr. 13/2007Unterrichtseinheiten: 24
Jede Person, die einen Lauf-, Bock- und Portalkranen, Säulendreh- und Wandschwenkkranen bedient, muss über den entsprechenden Nachweis der Fachkenntnis (Kranführerausweis) verfügen.
Grundausbildung
Ausbildung zum/r Kranführer/in für Fahrzeug-/Ladekrane bis 300 kNm
gemäß Fachkenntnisnachweis-Verordnung - FK-V, BGBL. II Nr. 13/2007Unterrichtseinheiten: 24
Jede Person, die einen Fahrzeug-/Ladekran bis 300 kNm bedient, muss über den entsprechenden Nachweis der Fachkenntnis (Kranführerausweis) verfügen.
Grundausbildung
Ausbildung zum/r Kranführer/in für flurgesteuerte Lauf-, Bock- und Portalkrane, Säulendreh- und Wandschwenkkrane bis 300 kNm
gemäß Fachkenntnisnachweis-Verordnung - FK-V, BGBL. II Nr. 13/2007Unterrichtseinheiten: 16
Jede Person, die einen flurgesteuerten Lauf-, Bock- und Portalkranen, Säulendreh- und Wandschwenkkranen bis 300 kNm bedient, muss über den entsprechenden Nachweis der Fachkenntnis (Kranführerausweis) verfügen.
Grundausbildung
Ausbildung zum/r Kranführer/in für Fahrzeug-/Ladekrane über 300 kNm
gemäß Fachkenntnisnachweis-Verordnung - FK-V, BGBL. II Nr. 13/2007Unterrichtseinheiten: 32
Jede Person, die einen Fahrzeug-/Ladekran bis 300 kNm bedient, muss über den entsprechenden Nachweis der Fachkenntnis (Kranführerausweis) verfügen.
Grundausbildung
Ausbildung zum/r Hubstaplerfahrer/in
gemäß Fachkenntnisnachweis-Verordnung - FK-V, BGBL. II Nr. 13/2007Unterrichtseinheiten: 24
Fachspezifische Seminare
Technische Prüfpflichten für Unternehmen und Organisationen
Sicherheit in Sachen Technik, Recht und PersonUnterrichtseinheiten: 8
Prüfpflichten und -fristen dienen zur Erhaltung der technischen und in weiterer Folge der unternehmerischen und persönlichen Sicherheit. Den Überblick über alle Vorgaben zu behalten ist nur schwer möglich:
Wer kann - soll - muss prüfen?
Was kann - soll - muss geprüft werden?
Wann kann - soll - muss geprüft werden?
Vösendorf, 24.10.2019
Brunn am Gebirge, 25.06.2020
Wien, 25.03.2019
Brunn am Gebirge, 15.03.2019
