Die Aufsichtsperson am Bau
Jedes Unternehmen, das Arbeitnehmer/innen auf einer Baustelle beschäftigt, darf die Arbeiten am Bau nur unter Aufsicht einer geeigneten Aufsichtsperson durchführen (§ 4 Abs. 3 BauV). Bei meldepflichtigen Baustellen ist diese Aufsichtsperson namentlich anzuführen.
Ist die Aufsichtsperson nicht permanent vor Ort anwesend, so ist ein/e beschäftigte/r geeignete/r Arbeitnehmer/in zu bestellen, die/der auf die Einhaltung der entsprechenden Maßnahmen zu achten hat.
In diesem Seminar erlangen Sie rechtliches und normatives Wissen für die Ausübung Ihrer Tätigkeit als Aufsichtsperson bzw. stellvertretende Aufsichtsperson am Bau.
Inhalte:
- Anforderungen, Inhalte und Bedeutung der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV)
- Wichtige gesetzliche und normative Schnittstellen zur BauV: PSA-V, GKV (Asbest), AM-VO, BauKG, ÖNORM B 2107, ÖNORM B 3117, ÖNORM B 4007
- Bestellung, Verantwortung und Haftung von Aufsichtspersonen und deren Stellvertreter/innen
- Umgang mit Kontrollen
- Unterweisung richtig durchgeführt
- Handlungsempfehlungen für die Praxis
- Beispiele aus der Praxis
Bauleiter/innen und deren Vertreter/innen, Poliere und deren Vertreter/innen, Vorarbeiter und Partieführer, Aufsichts-personen und deren Vertreter/innen, Baustellenkoordinator/innen , Bauherren, Arbeitnehmer/innen, die unter Umständen die Aufgaben der Aufsichtsperson in stellvertretender Funktion wahrnehmen, Verantwortlich Beauftragte gemäß Arbeitsinspektionsgesetz, Mitarbeiter/innen, die eine Vorqualifikation (Basiswissen) im Bereich der Arbeitssicherheit mitbringen.
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Zeit: 09:00 - 17:00 Uhr Termin speichern
Ort: TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH, campus21 / TÜV AUSTRIA Platz 1, 2345, Brunn am Gebirge
Kursnr.: 21.114.072.01
Teilnahmebetrag: € 1.380,00 zzgl. Prüfungs- und Zertifikatsgebühr zzgl. 20 % USt.
Referent/innen: Ing. Dietmar Haslinger, B.A. , Dipl.-Ing. Dr. Konstantina Vozikis-Petalas