Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) im Überblick
Der Bau ist die unfallträchtigste Branche der Wirtschaft. Jeder fünfte Arbeitsunfall ereignet sich bei Bauarbeiten. Mit dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz will der Gesetzgeber einen verbesserten Arbeitsschutz auf Baustellen schaffen. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen gegen Absturzgefahr, verschüttet werden und Versinken sowie spezielle Maßnahmen bei gefährlichen Arbeiten.
Der Bauherr hat gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) dafür Sorge zu tragen, dass die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung bei den Arbeiten berücksichtigt werden. Sind auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen.
Inhalte:
- Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz: Geltungsbereich, Besonderheiten
- Bauherrenbegriff, Übertragung von Bauherrenpflichten
- Aufgaben und Pflichten des Bauherren
- Aufgaben und Pflichten des Planungs- und Baustellenkoordinators
- Beauftragung durch den Bauherren
- Meldung von Missständen und Gefahrenquellen
- Was passiert, wenn etwas passiert? (Verantwortlichkeiten)
Bauherren, Immobilieneigentümer/innen, Baufirmen, Professionisten, Bauträger, Immobilienverwalter, Facility Manager/innen, Makler/innen.
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Zeit: 08:30 - 12:30 Uhr Termin speichern
Ort: TÜV AUSTRIA Online Campus, Online
Kursnr.: 21.114.032.02
Teilnahmebetrag: € 385,00 zzgl. 20 % USt.
Referent/innen: Ing. Robert Scherz