Bildungsförderung
- Bildungsförderung in Österreich
In Österreich gibt es in der berufsbezogenen Aus- und Weiterbildung zahlreiche Förderungsmöglichkeiten. Gefördert werden können sowohl Schulungsvorhaben von Unternehmen, als auch einzelne Arbeitnehmer/innen. Des Weiteren können auch Privatpersonen und Arbeitssuchende um Zuschüsse oder Kostenersatz zu Schulungen ansuchen.
- Wo kann ich um Förderung ansuchen?
Förderungsgeber sowohl für Unternehmen, als auch für Einzelpersonen sind die Landesregierungen oder das Arbeitsmarktservice. Sie entscheiden auch über die Förderungswürdigkeit eines Vorhabens und über die Höhe des Betrages. Dabei können sogar anteilige Arbeitskosten mitberücksichtigt werden.
Das Arbeitsmarktservice in den jeweiligen Regionalstellen bietet Qualifizierungsberatungen an - beispielsweise für Qualifizierungsmaßnahmen des Europäischen Sozialfonds für Beschäftigte (ESF).
Bitte beachten Sie: Es gibt keine Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte. Auch besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderungsleistung.
- Aus- und Weiterbildung wirkt sich steuerschonend aus
Bildungsfreibetrag oder Bildungsprämie für Ihre Mitarbeiter/innen
Der Bildungsfreibetrag für externe Aus- und Weiterbildungen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) beträgt 20% der angefallenen Aufwendungen. Das heißt Unternehmen können zusätzlich zu den tatsächlichen Aus- und Fortbildungskosten einen Steuerabsetzbeitrag in der Höhe von 20% der Kosten geltend machen. Dieser senkt damit weiter die Steuerbemessungsgrundlage.
Alternativ zum Bildungsfreibetrag kann eine Bildungsprämie in einer Höhe von bis zu 6% der Aus- und Fortbildungskosten beantragt werden. Die Bildungsprämie wird dem Abgabenkonto des Steuerpflichtigen gutgeschrieben. Ihre Inanspruchnahme ist in Jahren sinnvoll, wo keine steuerpflichtigen Gewinne erwirtschaftet werden.
- Sie suchen eine professionelle Unterstützung für Ihre Förderanträge?
Die TÜV AUSTRIA Consult bietet zur administrativen Abwicklung des gesamten Prozesses bis zur Erlangung von Förderungen professionelle Unterstützung an, damit unsere Kunden Fördermöglichkeiten optimal ausnützen können.
Für Männer ab 45 Jahren und für Frauen ohne akademische Ausbildung gibt es für Schulungen mit einem Mindestausmaß von 2 Seminartagen spezifische Förderungsmöglichkeiten. Derzeit sind Förderungen im Ausmaß von mehr als 50% Ihrer Kurskosten erzielbar! Die Beratungsleistung erfolgt auf Risiko der TÜV AUSTRIA Consult und ist nur im Falle von positiven Förderungszusagen kostenpflichtig.
Download: Förderungsantrag
Bei Interesse senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag per E-Mail an Frau Martina Braun mbr(at)tuv(dot)at.
Infofolder: TÜV AUSTRIA Consult: Management von Förderungen
TÜV AUSTRIA CONSULT GMBH
Höchstädtplatz 3/Top 202
1200 Wien
Tel: 01 / 514 07 - 6318
Fax:01 / 514 07 - 6304
Email: consult(at)tuv(dot)at
- Kontakte
Informationen zu Ihrer individuellen Kursförderung finden Sie unter http://www.kursfoerderung.at beziehungsweise wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Landesregierung oder an das Arbeitsmarktservice Ihrer Region.
Weiterführende Informationen betreffend steuerlicher Absetzbarkeit von Bildungsmaßnahmen erhalten Sie im Bundesministerium für Finanzen.
Formular E 108
http://www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/auswahl
Bundesland Wien
Arbeitsmarktservice – Landesgeschäftsstelle Wien
Weihburggasse 30, 1011 Wien
Tel.: 01/515 25-0 oder Tel.: 01/ 87871
http://www.ams.at (dann Ihre regionale Geschäftsstelle auswählen)
Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF)
Nordbahnstraße 36, 1020 Wien
Tel.: 217 48-213 oder
http://www.waff.at
Bundesland Niederösterreich
Arbeitsmarktservice – Landesgeschäftsstelle Niederösterreich
Hohenstaufengasse 2, 1013 Wien
Tel.: 01/531 36-0
http://www.ams.at (dann Ihre regionale Geschäftsstelle auswählen)
Amt der NÖ Landesregierung
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9005
Arbeitnehmerförderung
Bankmanngasse 5, 2100 Korneuburg
http://www.noel.gv.at
Bundesland Burgenland
Arbeitsmarktservice – Landesgeschäftsstelle Burgenland
Permayerstraße 10, 7001 Eisenstadt
Tel.: 02682/692
http://www.ams.at (dann Ihre regionale Geschäftsstelle auswählen)
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Tel.: 057/600-2000
Bundesland Oberösterreich
Arbeitsmarktservice – Landesgeschäftsstelle Oberösterreich
Europaplatz 9, 4021 Linz
Tel.: 0732/6963 – 20141
http:www.ams.at (dann Ihre regionale Geschäftsstelle auswählen)
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Klosterstraße 7, 4021 Linz
Tel.: 0732/7720-15791
http://www.ooe.gv.at
Bundesland Salzburg
Arbeitsmarktservice – Landesgeschäftsstelle Salzburg
Auerspergstraße 67a, 5020 Salzburg
Tel.: 0664/8883-0
http://www.ams.at (dann Ihre regionale Geschäftsstelle auswählen)
Amt der Salzburger Landesregierung
Rainerstraße 27, 5020 Salzburg
Tel.: 0662/80 42 – 3607
http://www.salzburg.gv.at
Bundesland Steiermark
Arbeitsmarktservice – Landesgeschäftsstelle Steiermark
Bahnhofgürtel 85, 8020 Graz
Tel.: 0316/7081-0
http://www.ams.at (dann Ihre regionale Geschäftsstelle auswählen)
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Graz-Burg, 8011 Graz
Tel.: 0316/877-0
http://www.verwaltung.steiermark.at
Bundesland Kärnten
Arbeitsmarktservice – Landesgeschäftsstelle Kärnten
Rudolfsbahngürtel 42, 9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/3831-0
http://www.ams.at (dann Ihre regionale Geschäftsstelle auswählen)
Amt der Kärntner Landesregierung
Arnulfplatz 1, 9020 Klagenfurt
Tel.: 050/536-0
http://www.ktn.gv.at
Bundesland Tirol
Arbeitsmarktservice – Landesgeschäftsstelle Tirol
Andreas Hoferstraße 44, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/5903-934, 935 oder 914 oder
http://www.ams.at (dann Ihre regionale Geschäftsstelle auswählen)
Amt der Tiroler Landesregierung
Eduard Wallnöfer Platz 3, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508
http://www.tirol.gv.at
Bundesland Vorarlberg
Arbeitsmarktservice – Landesgeschäftsstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32, 6901 Bregenz
Tel.: 05574/691
http://www.ams.at (dann Ihre regionale Geschäftsstelle auswählen)
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
Tel.: 05574/511-0






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