Kursprogramm > Technik > Druckgeräte

Grundausbildung

Ausbildung zum/r Dampfkesselwärter/in

Gemäß DKBG § 3 zur Erlangung des Dampfkesselwärterzeugnisses ohne Einschränkung

Unterrichtseinheiten: 45

Durch diesen 5-tägigen Kurs erhalten Sie die im Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) vorgeschriebene theoretische Ausbildung, die gemäß § 3 der Verordnung über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen zur Erlangung eines Dampfkesselwärterzeugnisses ohne Einschränkung erforderlich ist.

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Ausbildung zum/r zertifizierten Sachkundigen gem. DGÜW-V

Eigenverantwortung für Betreiber von Druckgeräten mit niedrigem Gefahrenpotential

Unterrichtseinheiten: 24

Die wiederkehrenden Prüfungen an Druckgeräten werden durch die Regelungen der Druckgeräteüberwachungsverordnung seit 2004 gesetzlich vorgeschrieben.

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Ausbildung zum/r Dampf- und Gasturbinenwärter/in

Gemäß DKBG § 3 zur Erlangung der Dampf- & Gasturbinenwärterzeugnisse ohne Einschränkung

Unterrichtseinheiten: 63

Dieser Fachkurs für die theoretische Ausbildung zum Betriebswärter im Sinne des § 3 der Verordnung über den Betrieb von Dampfkesseln & Wärmekraftmaschinen (DKBV) vermittelt den Prüfungsstoff für den theoretischen Teil der Betriebswärterprüfung.

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Ausbildung zum/r Motorenwärter/in

Gemäß DKBG § 3 zur Erlangung des Motorenwärterzeugnisses ohne Einschränkung

Unterrichtseinheiten: 45

Durch diesen 5-tägigen Kurs erhalten Sie die im Dampfkesselbetriebgesetz (DKBG) vorgeschriebene theoretische Ausbildung, die gemäß § 3 der Verordnung über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen zur Erlangung eines Motorenwärterzeugnisses ohne Einschränkung erforderlich ist.

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