Fachspezifische Seminare
Die neue Bauprodukteverordnung
Die Bauprodukteverordnung 305/2011/EU ist seit April 2011 in Kraft und wird nach einer Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2013 die 24-jährige EU-Bauproduktenrichtline 89/106/EWG endgültig ablösen. Welche Änderungen und Neuerungen dies für die Hersteller und Inverkehrbringer von Bauprodukten am europäischen Binnenmarkt bedeutet, ist der zentrale Inhalt dieses Seminars. Die Aufgaben von Herstellern und Inverkehrbringern (verantwortlich für CE-Kennzeichnung) sowie jene des Notified Body (Zertifizierung) werden grundlegend erörtert.
Zusätzlich wird die praktische Auslegung am Beispiel harmonisierter Normen dargestellt und die Bedeutung der CEKennzeichnung vorgestellt. Hersteller und Inverkehrbringer von Bauprodukten werden in diesem Seminar über ihre Aufgaben detailliert informiert sowie in ihrer Verantwortung gegenüber den Kunden sensibilisiert.
Inhalte:
- Alte EU-Bauproduktenrichtlinie versus neue EU-Bauprodukteverordnung
- Wesentliche Inhalte der EU-Bauprodukteverordnung
- Wann wird eine Leistungserklärung benötigt?
- Aufgaben des Herstellers und Inverkehrbringers: Neue Anforderungen
Aufgaben der benannten Stelle (Notified Body) - Praktische Anwendung anhand der zur Bauprodukteverordnung harmonisierten Norm EN 1090
- Neue Verantwortlichkeiten und Pflichten
- Erfahrungen eines Bauprodukte-Beraters anhand der EN 1090
Unterrichtseinheiten: 8
Preis: zzgl. 20% USt. Im Teilnahmebetrag sind Kursunterlagen, Kaffeepausen und Mittagessen sowie Seminargetränke inkludiert.
Kursabschluss: Teilnahmebestätigung der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH
Ansprechpartner/in: Mag. (FH) Karin Newald, Tel: 01/6175250-8178, Fax: 01/6175250-8145, new(at)tuv(dot)at
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Kursnummer | Preis | Buchen |
|---|---|---|---|---|
| 09.10.2012 | W | Kursnr.: 12.114.033.02 Zeit: 09:00-17:00 Ort: TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH, Gutheil-Schoder-Gasse 7a 1100 Wien |
€ 490,00 |







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